Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg
Zinsverbilligtes Darlehen und Zuschüsse für den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen in Hamburg. Anträge sind vor Baubeginn bei der IFB Hamburg einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen in Hamburg, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderungen.
Förderfähige Ausgaben
- Grundstückserwerb
- Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude
- Barrierereduzierte Grundausstattung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigenkapital in Höhe von 20 Prozent
- Nachweis von Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Einhaltung von Belegungs- und Mietpreisbindungen
- Einhaltung der Einkommensgrenzen des HmbWoFG oder Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Der zweite Förderweg zum Neubau von Mietwohnungen in Hamburg unterstützt Unternehmen und Privatpersonen mit zinsverbilligten Darlehen und ergänzenden Zuschüssen, um preisgünstigen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Ziel ist die Bereitstellung von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderungen. Gefördert werden neben dem Grundstückserwerb der reine Neubau sowie die Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude. Auch barrierereduzierte Grundausstattungen werden finanziell begünstigt. Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 %, der Nachweis von Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung von Belegungs- und Mietpreisbindungen gemäß Hamburgischem Wohnraumförderungsgesetz oder Wohnberechtigungsschein.
Das Förderangebot der hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ist fortlaufend verfügbar, wobei sämtliche Anträge vor Baubeginn einzureichen sind. Die modulare Ausgestaltung ermöglicht die Kombination eines verpflichtenden Grundmoduls mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen, wodurch individuelle Förderpakete entstehen. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung erstreckt sich in der Regel über 30 Jahre, wobei die anfängliche Nettokaltmiete und jährliche Steigerungen definiert sind. Ein Baubeginn erfolgt stets erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg. Mit diesem Darlehensprogramm leistet die Freie und Hansestadt Hamburg einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der urbanen Infrastruktur und trägt zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei.