Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Hamburg fördert den Neubau von Apartments für Studierende und Auszubildende mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Schaffung von preisgünstigem Wohnraum mit zeitgemäßer Ausstattung für Studierende und Auszubildende in Hamburg durch Neubau, Änderung und Erweiterung von Wohngebäuden und Wohnheimen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grundeigentümer*innen oder Erbbauberechtigte
- Gemeinnützige Träger bei Wohnheimförderung
- Wohnberechtigungsschein bei Vermietung an Paare mit nicht studierendem Partner
- Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
- Einhaltung spezifischer Anforderungen an Wohnungs- und Raumgrößen
- Mehr anzeigen
Beschreibung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt mit ihrem Programm den Neubau sowie die Änderung und Erweiterung von Apartments und Wohngemeinschaften für Studierende und Auszubildende in Hamburg. Antragsberechtigt sind dabei Grundeigentümer:innen, Erbbauberechtigte und gemeinnützige Träger, die preisgünstigen Wohnraum mit zeitgemäßer Ausstattung schaffen. Gefördert wird in Form zinsverbilligter Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 % sowie einmaliger und laufender Zuschüsse über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Voraussetzung für eine Bewilligung sind unter anderem Eigenmittel in Höhe von 15–20 %, die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie spezifischer Vorgaben zu Wohnungs- und Raumgrößen.
Das modular aufgebaute Förderangebot umfasst ein verpflichtendes Grundmodul, das um frei wählbare Bausteine ergänzt werden kann. Gefördert werden Ein- und Zweipersonen-Apartments in Wohngebäuden und Wohnheimen sowie Wohngemeinschaften mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen. Die Netto-Kaltmieten sind über 30 Jahre festgelegt und liegen bei maximal 262 € (Einzelapartment), 492 € (Zweipersonen-Apartment) und 241 € pro Platz in WGs; alle zwei Jahre ist eine Erhöhung um bis zu 4,50 € je Platz möglich. Ein Baubeginn gilt nur mit Zustimmung der IFB Hamburg als förderunschädlich. Kombinierbarkeit mit KfW-Darlehen eröffnet zusätzliche Finanzierungsspielräume und macht das Angebot besonders attraktiv für Investierende, die verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit suchen.