Darlehen

Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

Hamburg fördert den Neubau von Apartments für Studierende und Auszubildende mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Schaffung von preisgünstigem Wohnraum mit zeitgemäßer Ausstattung für Studierende und Auszubildende in Hamburg durch Neubau, Änderung und Erweiterung von Wohngebäuden und Wohnheimen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grundeigentümer*innen oder Erbbauberechtigte
  • Gemeinnützige Träger bei Wohnheimförderung
  • Wohnberechtigungsschein bei Vermietung an Paare mit nicht studierendem Partner
  • Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
  • Einhaltung spezifischer Anforderungen an Wohnungs- und Raumgrößen
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Beschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt mit ihrem Programm den Neubau sowie die Änderung und Erweiterung von Apartments und Wohngemeinschaften für Studierende und Auszubildende in Hamburg. Antragsberechtigt sind dabei Grundeigentümer:innen, Erbbauberechtigte und gemeinnützige Träger, die preisgünstigen Wohnraum mit zeitgemäßer Ausstattung schaffen. Gefördert wird in Form zinsverbilligter Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 % sowie einmaliger und laufender Zuschüsse über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Voraussetzung für eine Bewilligung sind unter anderem Eigenmittel in Höhe von 15–20 %, die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie spezifischer Vorgaben zu Wohnungs- und Raumgrößen.

Das modular aufgebaute Förderangebot umfasst ein verpflichtendes Grundmodul, das um frei wählbare Bausteine ergänzt werden kann. Gefördert werden Ein- und Zweipersonen-Apartments in Wohngebäuden und Wohnheimen sowie Wohngemeinschaften mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen. Die Netto-Kaltmieten sind über 30 Jahre festgelegt und liegen bei maximal 262 € (Einzelapartment), 492 € (Zweipersonen-Apartment) und 241 € pro Platz in WGs; alle zwei Jahre ist eine Erhöhung um bis zu 4,50 € je Platz möglich. Ein Baubeginn gilt nur mit Zustimmung der IFB Hamburg als förderunschädlich. Kombinierbarkeit mit KfW-Darlehen eröffnet zusätzliche Finanzierungsspielräume und macht das Angebot besonders attraktiv für Investierende, die verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit suchen.

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