Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)
Zuschüsse für Sach- und Personalausgaben für Träger von familienentlastenden Diensten (FED) in Thüringen. Anträge bis 31.10. für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Durchführung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen und sozialpädagogischer Angebote zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und zur Entlastung ihrer Angehörigen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für hauptberufliche Fachkräfte
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Deckung eines Bedarfs mit max. 15 Stunden/Monat bzw. 180 Stunden/Jahr pro Familie
- Beschäftigung von mindestens einer hauptberuflichen Fachkraft
- Eignung und Qualifikation der Mitarbeiter:innen
- Eigenanteil von mindestens 10 Prozent
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag (Antragsformular)
- Anlage ANBest-P
Beschreibung
Das Förderprogramm „Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)“ des Freistaats Thüringen unterstützt gemeinnützige Vereine und Interessenverbände bei der Etablierung niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Im Rahmen eines Zuschusses werden sowohl Sach- als auch Personalausgaben gefördert, um sozialpädagogische Leistungen bedarfsgerecht zu realisieren. Förderfähig sind insbesondere Träger:innen, die durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie anerkannt sind und eine nachhaltige Entlastung der Familien sicherstellen möchten. Anträge sind bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Das Förderziel besteht in der Absicherung von bis zu 15 Stunden monatlicher Betreuung (max. 180 Stunden jährlich) pro Familie. Dabei können bis zu 60 % der Personalkosten für maximal zwei hauptberufliche Fachkräfte (E-9) übernommen werden, begleitet von einer pauschalen Förderung der Sachausgaben in Höhe von bis zu 5.000 € pro Dienst. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein Eigenanteil der Träger:innen von mindestens 10 %, die Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter:innen sowie die Deckung des ermittelten individuellen Bedarfs. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular und die Anlage ANBest-P beizufügen. Das Programm richtet sich an alle gemeinnützigen Organisationen in Thüringen, die professionelle familienentlastende Dienste in den Handlungsfeldern Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales anbieten und damit die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen nachhaltig verbessern möchten.
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