Zuschuss

Niederlassung von Landärzten

Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum Baden-Württembergs zur Verbesserung der hausärztlichen Grundversorgung. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 10.000 € bis 25.000 € Grundförderung, zusätzlich bis zu 5.000 €

Förderziel

Das Programm unterstützt die Neugründung oder Übernahme einer Praxis, die Errichtung einer Zweigpraxis und die Anstellung einer Ärztin bzw. eines Arztes in ausgewiesenen ländlichen Fördergebieten mit hausärztlichen Versorgungsengpässen in Baden-Württemberg.

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fachärztinnen und ‑ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 (1a) SGB V teilnehmen
  • Niederlassung oder Anstellung in einem ausgewiesenen ländlichen Fördergebiet
  • Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit innerhalb von 6 Monaten nach Zulassungsentscheidung
  • Teilnahme an der Telematikinfrastruktur oder Nachweis der Anbindung
  • Aktive Mitwirkung in sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten
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Beschreibung

Förderinitiative zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
In Baden-Württemberg werden angehende und etablierte Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie hausärztlich tätige Internist:innen beim Start oder der Übernahme einer Praxis in ländlichen Fördergebieten unterstützt. Die Maßnahme zielt darauf ab, Engpässe bei der hausärztlichen Grundversorgung abzubauen und langfristig attraktive Rahmenbedingungen für eine ortsnahe medizinische Betreuung zu schaffen. Gefördert werden sowohl die Neugründung als auch die Errichtung von Zweigpraxen sowie die Anstellung von Vertragsärzt:innen. Voraussetzung ist eine Niederlassung in einem vom Ministerium ausgewiesenen Gebiet, die Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach Zulassungsentscheidung, die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und eine fünfjährige hausärztliche Tätigkeit vor Ort. Eine aktive Beteiligung an sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten wird ebenso erwartet wie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung bei Zweigpraxen mit mindestens zehn Wochenstunden auf drei Tagen.

Finanzielle Unterstützung und Einreichung
Das Programm gewährt eine ein­malige Grundförderung in Höhe von 10.000 € bis 25.000 € je Antragsteller:in, abhängig von der Versorgungsstufe des Fördergebiets und dem Umfang des Versorgungsauftrags. Eine Zusatzförderung von bis zu 5.000 € kann beantragt werden, sofern eine externe Drittmittelzuwendung zur Niederlassung vorliegt. Anträge können jederzeit vor Beginn der geplanten Maßnahme beim zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eingereicht werden. Durch den Zuschuss werden finanzielle Hürden beim Einstieg in die ambulante Versorgung gesenkt und Anreize für eine dauerhafte Präsenz im ländlichen Raum geschaffen.

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