Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung in Brandenburg und Berlin. Pauschaler Zuschuss von 75.000 € in drei Tranchen zu je 25.000 €. Kontinuierliche Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung soll die Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gesteigert und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten erleichtert werden. Sie unterstützt Existenzgründungen, inner- und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie den Flächen- und Kapitalzugang und sichert angemessene Einkommen und Diversifizierung der Betriebe.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsaufwendungen (z. B. Pacht, Versicherungen)
- Personalaufwand
- Finanzierungskosten
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Altersgrenze bis höchstens 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis der erstmaligen Niederlassung innerhalb der letzten 36 Monate
- Nachweis beruflicher Fähigkeiten im Agrarbereich (Ausbildung, Studium oder mindestens zwei Jahre Berufspraxis)
- Vorlage eines formgebundenen Betriebsentwicklungskonzepts (mindestens drei Jahre)
- Prosperitätsgrenze: Durchschnittseinkommen der letzten drei Steuerjahre ≤110.000 € (Ledige) bzw. ≤150.000 € (Verheiratete)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass (Altersnachweis)
- Bescheinigungen zur Erstniederlassung (Alterskasse, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Kauf-/Pachtverträge)
- Nachweise zur Rechts- und Betriebsform (Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung)
- Erklärung und Nachweise KMU-Status
- Formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept
- Letzte drei Steuerbescheide (Prosperitätsnachweis)
- Arbeitsblatt GV-Besatz
- Nachweis Mindestgröße (Alterskassenbescheinigung, Pacht-/Grundbuchauszug)
- Meldebescheinigung oder Personalausweis (Hauptwohnsitz)
- Nachweise Betriebsstätte
- Öko-Zertifikate (falls ökologisch)
- Vollmacht bei Vertretung
Beschreibung
Die Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirt:innen in Brandenburg und Berlin zielen darauf ab, die Attraktivität der Erstniederlassung zu erhöhen und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im ländlichen Raum zu unterstützen. Als pauschaler Zuschuss in Höhe von 75.000 € pro Betrieb wird die Förderung in drei gleich hohen Tranchen zu je 25.000 € über einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt. Gefördert werden Existenzgründer:innen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen, kaufen oder inner‐ bzw. außerfamiliär übernehmen. Das Programm erleichtert insbesondere den Flächen- und Kapitalzugang, fördert angemessene Einkommen, Diversifizierung der Betriebsstrukturen und stärkt inner- und außerfamiliäre Betriebsnachfolgen.
Förderberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Betriebsleiter:in zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist und die Erstniederlassung innerhalb der letzten 36 Monate nachweisen kann. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis beruflicher Qualifikation im Agrarbereich (Ausbildung, Studium oder mindestens zwei Jahre Berufspraxis), ein dreijähriges formgebundenes Betriebsentwicklungskonzept mit definierten Zwischen- und Endzielen sowie geplanten Betriebsausgaben von mindestens 75.000 € in drei Jahren. Der Hauptwohnsitz und die Betriebsstätte müssen in Brandenburg oder Berlin liegen. Anträge können jederzeit über das digitale Antragssystem Internetantragstellung Projektförderung (IAP) gestellt werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) entscheidet nach festgelegten Auswahlstichtagen über die Bewilligung.
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