Zuschuss

NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Das Förderprogramm unterstützt freiwillige Maßnahmen zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der Biodiversität in besiedelten Bereichen, z.B. naturnahes Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen und die Schaffung von Naturoasen.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 80% - 90%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, kommunalen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Einrichtungen Anreize zu geben, innerörtliche Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Im Fokus stehen die Umstellung auf naturnahe Pflege von Grünflächen, die Pflanzung von Bäumen und die Schaffung von Naturoasen, um die Artenvielfalt zu fördern und langfristig CO2 zu binden.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Planungsleistungen
  • Entsiegelungsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für bereits grundfinanziertes Personal
  • Investitionen in Machbarkeitsstudien
  • Beschaffung von Software (z.B. GRIS)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht Bund oder Ländern zugeordnet sind
  • Die Maßnahme muss freiwillig erfolgen und darf keine wirtschaftliche Pflicht darstellen
  • Erfüllung der deutschen umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen sowie der festgelegten Mindestanforderungen (z.B. Umsetzung von mindestens einer der im Pflegekonzept benannten Maßnahmen)
  • Abschluss der Maßnahme innerhalb von 24 Monaten (Verlängerung bis zu 36 Monate möglich)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Pflegekonzept bzw. Nachweis bereits vorhandener Konzepte
  4. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
  5. Nachweis der Haushaltslage (bei finanziell schwachen Kommunen)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt und Umsetzbarkeit der Maßnahme
  • Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und zur Förderung der Biodiversität
  • Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung der Maßnahmen
  • Qualität der Planung und Realisierbarkeit innerhalb des Förderzeitraums

Beschreibung

Das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ unterstützt kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie andere öffentliche Einrichtungen dabei, die innerörtlichen Grünflächen nachhaltig zu modernisieren. Die Maßnahme fokussiert sich vor allem auf den Erhalt und die Neugestaltung naturnaher Anlagen, etwa durch Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement, die Pflanzung von Bäumen sowie die Schaffung von Naturoasen. Dabei werden nicht nur Planungsleistungen und projektbezogene Personalkosten berücksichtigt, sondern auch bauliche Eingriffe wie Entsiegelungsmaßnahmen, die zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen beitragen. Durch die Förderung werden Projekte ermöglicht, die langfristig zur Bindung von CO₂ und zur Förderung der biologischen Vielfalt in urbanen und ortsnahen Räumen beitragen.

Die Förderung richtet sich an Grundstückseigentümer:innen und Verantwortliche in den Kommunen, die mit freiwilligen Maßnahmen den ökologischen Zustand ihrer Flächen verbessern möchten. Unterstützt werden dabei innovative Konzepte, die den natürlichen Klimaschutz stärken und die urbanen Lebensräume ökologisch aufwerten. Strategisch werden dabei sowohl präventiv Maßnahmen zur Renaturierung als auch reaktive Eingriffe in den Bestand gefördert. Alle geförderten Projekte müssen die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards erfüllen und innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens realisiert werden. Die breite Zielgruppe des Programms ermöglicht eine interkommunale Zusammenarbeit und bietet Gelegenheit, Synergien zu nutzen, um regionale Unterschiede bei der Grünflächenpflege auszugleichen.

Im Rahmen des Programms erfolgt die Finanzierung überwiegend als Zuschuss, der für förderfähige Kosten bis zu 80 Prozent – in Fällen kommunaler Haushaltsnotlagen bis zu 90 Prozent – gewährt wird. Neben den direkten Umsetzungsmaßnahmen ist auch die Begleitung der Maßnahmen, beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit, Bestandteil der Förderung. Die strukturierte Förderung trägt dazu bei, innerörtliche Infrastrukturen nachhaltig zu verbessern und zukunftsweisende Konzepte im Bereich des natürlichen Klimaschutzes zu etablieren. Damit wird nicht nur ein Beitrag zur Minderung des Klimawandels geleistet, sondern auch die Lebensqualität in den betroffenen Regionen auf lange Sicht gestärkt. Mehr Informationen zu den konkreten Förderbedingungen und den einzureichenden Unterlagen können auf den Informationsseiten der jeweiligen Förderinstitutionen abgerufen werden.

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