Zuschuss

NÖ ArbeitnehmerInnenhilfsfonds

Unterstützung für ArbeitnehmerInnen in Niederösterreich bei unvorhersehbaren finanziellen Notlagen, einmalige Zuwendung bis € 3.000, Anträge formlos laufend möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Fördersumme: bis zu € 3.000

Förderziel

Förderung von ArbeitnehmerInnen zur Beseitigung unverschuldeter persönlicher, familiärer oder wirtschaftlicher Notlagen oder vorbeugend zur Abwendung drohender Notlagen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Niederösterreich
  • monatliche Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Bezüge nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldenachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  2. Einkommensnachweise sämtlicher im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  3. Nachweise über sonstige Beihilfen
  4. Belege über finanzielle Belastungen (Rechnungen, Kreditverträge, Mahnungen)
  5. Aktuelle Kontoauszüge

Bewertungskriterien

  • soziale, familiäre und wirtschaftliche Notlage

Beschreibung

Der NÖ Arbeitnehmer:innenhilfsfonds unterstützt Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die infolge unvorhersehbarer Ereignisse—wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie—in akute finanzielle Not geraten. Mit Mitteln aus dem Arbeitnehmerförderungsfonds können einmalige Zuschüsse bis zu € 3.000 gewährt werden. Ziel dieser Förderung ist die rasche und unbürokratische Abwendung oder Beseitigung unverschuldeter persönlicher, familiärer bzw. wirtschaftlicher Engpässe. Entscheidendes Bewertungskriterium ist die Nachvollziehbarkeit der vorliegenden sozialen, familiären und wirtschaftlichen Situation, wobei in Härtefällen auch Ausnahmen zugelassen werden können.

Interessierte Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Niederösterreich führen und über monatliche Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Bezüge nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz verfügen, können den Antrag fortlaufend und formlos bei der Abteilung Arbeitsmarkt des Amtes der NÖ Landesregierung einbringen. Dem Ansuchen sind Meldenachweise aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise, Nachweise über sonstige Beihilfen sowie Belege über finanzielle Belastungen (Rechnungen, Kreditverträge, Mahnungen) und aktuelle Kontoauszüge beizulegen. Die Gewährung erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen und Verfügbarkeit der Mittel. Weitere Details zur Richtlinie und das Antragsformular stehen über die Webseite des Landes Niederösterreich zur Verfügung.

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