NÖ ArbeitnehmerInnenhilfsfonds
Unterstützung für ArbeitnehmerInnen in Niederösterreich bei unvorhersehbaren finanziellen Notlagen, einmalige Zuwendung bis € 3.000, Anträge formlos laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von ArbeitnehmerInnen zur Beseitigung unverschuldeter persönlicher, familiärer oder wirtschaftlicher Notlagen oder vorbeugend zur Abwendung drohender Notlagen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Niederösterreich
- monatliche Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Bezüge nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldenachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Einkommensnachweise sämtlicher im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Nachweise über sonstige Beihilfen
- Belege über finanzielle Belastungen (Rechnungen, Kreditverträge, Mahnungen)
- Aktuelle Kontoauszüge
Bewertungskriterien
- soziale, familiäre und wirtschaftliche Notlage
Beschreibung
Der NÖ Arbeitnehmer:innenhilfsfonds unterstützt Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die infolge unvorhersehbarer Ereignisse—wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie—in akute finanzielle Not geraten. Mit Mitteln aus dem Arbeitnehmerförderungsfonds können einmalige Zuschüsse bis zu € 3.000 gewährt werden. Ziel dieser Förderung ist die rasche und unbürokratische Abwendung oder Beseitigung unverschuldeter persönlicher, familiärer bzw. wirtschaftlicher Engpässe. Entscheidendes Bewertungskriterium ist die Nachvollziehbarkeit der vorliegenden sozialen, familiären und wirtschaftlichen Situation, wobei in Härtefällen auch Ausnahmen zugelassen werden können.
Interessierte Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Niederösterreich führen und über monatliche Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Bezüge nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz verfügen, können den Antrag fortlaufend und formlos bei der Abteilung Arbeitsmarkt des Amtes der NÖ Landesregierung einbringen. Dem Ansuchen sind Meldenachweise aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise, Nachweise über sonstige Beihilfen sowie Belege über finanzielle Belastungen (Rechnungen, Kreditverträge, Mahnungen) und aktuelle Kontoauszüge beizulegen. Die Gewährung erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen und Verfügbarkeit der Mittel. Weitere Details zur Richtlinie und das Antragsformular stehen über die Webseite des Landes Niederösterreich zur Verfügung.
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