NÖ Fischerei- und Forschungsförderung, NÖ LFV
Förderung von Projekten zur Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung artenreicher Bestände an Wassertieren in Niederösterreich durch den NÖ Landesfischereiverband. Einreichung vor Projektbeginn; laufende Gültigkeit (Förderprogramm 2026: 01.10.2025–30.09.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der NÖ Landesfischereiverband in Zusammenarbeit mit den Fischereirevierverbänden Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Die Einnahmen aus der Fischerkartenabgabe werden vollständig für die Förderung der Fischerei und Forschung insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume verwendet. Fördermittel dienen als Anstoß für Maßnahmen, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt würden (Freiwilligkeitsprinzip) und basieren auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Planungskosten
- Bauaufsichtskosten
- Grundablösen
- Kosten für Gutachten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Gemeinkosten (indirekte Kosten)
- Steuern und Abgaben
- Umsatzsteuer
- Gerichts- und Notariatskosten
- Rechtsberatungskosten
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderantrag vor Beginn des geplanten Projekts stellen
- Antragsformular (Anlage 3) vollständig ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen
- Einreichung in zweifacher Ausfertigung beim NÖ Landesfischereiverband
- Einreichphase für das Förderprogramm 2026: 01.10.2025 – 30.09.2026
- Gegebenenfalls parallele Antragstellung beim zuständigen Fischereirevierverband
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wasserrechtsbescheid für das Projekt
- Lageplan
- Projektplan (Projektbeschreibung, Projektziel, Zeitplan)
- Genaue Baubeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
- Ausgefüllter Antrag auf Förderung
- Sonstige Anlagen (Fotos)
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Vorhabens
- Erwarteter Erfolg bei der Zielerreichung
- Verhältnismäßigkeit des Aufwandes
- Verfügbarkeit der Mittel und budgetäre Situation
- Eigenleistungsanteil des Förderungswerbers
Beschreibung
Die NÖ Fischerei- und Forschungsförderung des NÖ Landesfischereiverbandes unterstützt Projekte in Niederösterreich, die der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung artenreicher Wassertierbestände dienen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Gewässerökologie, aquatische Lebensgemeinschaften sowie Forschung & Innovation. Grundlage bildet das NÖ Fischereigesetz 2001, dessen Ziele die nachhaltige Pflege und Wiederherstellung eines natürlichen, artenreichen Bestands an Wassertieren sind. Die Mittel stammen vollständig aus der Fischerkartenabgabe und werden nach den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vergeben. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeit können sowohl Bau- und Planungskosten als auch Gutachten, einmalige Entschädigungen oder Abrisskosten gefördert werden. Die Förderquote variiert zwischen 2,5 % und 75 % je nach Maßnahmentyp und Kostenumfang. Besonderes Augenmerk liegt auf Projekten zur Verbesserung der Durchgängigkeit durch Fischwanderhilfen oder Revitalisierung von Uferbereichen sowie auf angewandter Forschung zu Gewässerökologie und Artenschutz.
Antragsberechtigte sind natürliche und juristische Personen, darunter private Projektträger:innen, gemeinnützige Vereine, Forschungseinrichtungen und KMU, die in Niederösterreich aktiv sind. Ein Förderantrag ist vor Projektbeginn einzureichen und erfordert das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Lage- und Projektplan, Wasserrechtsbescheid, Kostenvoranschläge und einen detaillierten Finanzierungsplan. Die Einreichphase für das Förderprogramm 2026 läuft von 01.10.2025 bis 30.09.2026 und erfolgt in zweifacher Ausfertigung beim NÖ Landesfischereiverband; optional kann parallel ein Antrag beim zuständigen Fischereirevierverband gestellt werden. Anhand klar definierter Bewertungskriterien wie Bedeutung des Vorhabens, erwarteter Erfolg und Eigenleistungsanteil entscheidet der Verband über Förderwürdigkeit und Fördersumme. Dieses Programm bietet einen starken Anreiz, ökologische Gewässerprojekte umzusetzen, die ohne finanzielle Unterstützung nicht realisierbar wären.