NÖ Förderung der öffentlichen Bibliotheken
Förderung öffentlicher Bibliotheken in Niederösterreich nach dem Gesetz über die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen aus Landesmitteln. Anträge sind jährlich bis 1. März möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Entwicklung öffentlicher Bibliotheken in Niederösterreich als Kultur- und Bildungsdrehscheiben zur Förderung von Weiterbildung, freiem Zugang zu Wissen und Nutzung moderner Informationstechnologien.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansuchen bis 1. März des laufenden Jahres
- Angabe des Förderzwecks und des voraussichtlichen finanziellen Erfordernisses
- Gewähr für Erreichung der Bildungsziele im Sinne der Erwachsenenbildung
- Teilnahme öffentlich zugänglich und freiwillig
- Finanzierung unter Berücksichtigung der Förderung gesichert
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
- Kostenvoranschlag
- Bauzeitplan
- Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Förderrichtlinien
- Merkblatt für Förderansuchen
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Erreichung von Bildungszielen
- Niederösterreichbezug
- Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Anreizeffekt
Beschreibung
Die NÖ Förderung der öffentlichen Bibliotheken unterstützt öffentliche Bibliotheksstandorte in Niederösterreich als bedeutende Kultur- und Bildungsdrehscheiben. Gefördert werden Projekte und Einrichtungen, die einen freien Zugang zu Wissen garantieren, lebenslanges Lernen ermöglichen und moderne Informationstechnologien nutzen. Antragsberechtigt sind juristische Personen als Träger:innen öffentlicher Bibliotheken sowie niederösterreichische Gemeinden, die eine kontinuierliche Bildungs- und Kulturarbeit leisten. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss aus Landesmitteln gemäß dem Gesetz über die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen. Anträge sind jährlich bis spätestens 1. März einzureichen.
Die Einreichung erfordert die Angabe des Förderzwecks und des voraussichtlichen finanziellen Erfordernisses sowie den Nachweis, dass die Finanzierung des Projekts unter Berücksichtigung der Förderung gesichert ist. Wesentliche Bewertungskriterien sind der Beitrag zur Erreichung von Bildungszielen, der regionale Niederösterreich-Bezug, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie ein positiver Anreizeffekt. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen beizulegen: Antragsformular, detaillierte Projektbeschreibung, Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, Kostenvoranschlag, Bauzeitplan sowie Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag, Förderrichtlinien und Merkblatt für Förderansuchen. Durch eine klare Strukturierung der Unterlagen und die Einhaltung der Frist können Bibliotheken ihr Entwicklungspotenzial entfalten und als moderne Wissenshäuser im Land weiter wachsen.