NÖ Förderung im Bereich Naturschutz
Förderung zur Unterstützung des Vereins Schutzgebietsverwaltung Wildnisgebiet Dürrenstein im Bereich Naturschutz in Niederösterreich. Gültig von 16.04.2018 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Vereins Schutzgebietsverwaltung Wildnisgebiet Dürrenstein zur Sicherung einer effektiven und effizienten Schutzgebietsverwaltung im Wildnisgebiet Dürrenstein.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsgültiger Fördervertrag abgeschlossen zwischen dem Land Niederösterreich und dem Verein Schutzgebietsverwaltung Wildnisgebiet Dürrenstein zur Sicherung einer effektiven und effizienten Schutzgebietsverwaltung für das Wildnisgebiet Dürrenstein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jahresarbeitsprogramm (einschließlich Zeit- und Finanzplan)
- Einhaltung aller Förderungsbestimmungen aus dem Fördervertrag
Beschreibung
Die NÖ Förderung im Bereich Naturschutz richtet sich speziell an den Verein Schutzgebietsverwaltung Wildnisgebiet Dürrenstein und stellt einen fortlaufenden Zuschuss in den Themenfeldern Umwelt-/Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz bereit. Ziel ist die Sicherung einer effektiven und effizienten Schutzgebietsverwaltung im Wildnisgebiet Dürrenstein in Niederösterreich. Die Förderperiode läuft seit dem 16.04.2018 und erstreckt sich bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Volumens. Als gemeinnützige Organisation kann der Verein Planung und operative Maßnahmen im Schutzgebiet mit finanzieller Unterstützung umsetzen und so langfristig zum Erhalt einer intakten Natur- und Kulturlandschaft beitragen. Der Zuschuss wird auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags gewährt, der zwischen dem Land Niederösterreich und dem Verein abgeschlossen wird.
Für die Beantragung ist ein rechtsgültiger Fördervertrag Voraussetzung. Zudem muss ein Jahresarbeitsprogramm inklusive Zeit- und Finanzplan erstellt werden, das inhaltlich mit der zuständigen Fachabteilung im Land Niederösterreich abgestimmt und bis zum 30. November eines jeden Jahres zur Zustimmung eingereicht wird. Die Einhaltung aller Bestimmungen aus dem Fördervertrag ist während der gesamten Laufzeit verpflichtend. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen besteht bis zur vollständigen Ausschöpfung des Fördervolumens. Abwicklungsstelle und Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner ist die Abteilung Finanzen F1 der Niederösterreichischen Landesregierung.
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