Zuschuss

NÖ Förderung von Lärmschutzfenster und -türen, bzw. Lärmschutzlüfter

Finanzielle Beihilfe für den Einbau von Lärmschutzfenstern, Lärmschutztüren und Schalldämmlüftern in Wohn- und Schlafräumen sowie Wohnküchen bei übermäßiger Lärmbelästigung an Landesstraßen. Anträge laufend, gültig seit 31.07.2018.

Wohnungsbau & Modernisierung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.07.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Ziel ist der Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern bestehender Wohnobjekte an niederösterreichischen Landesstraßen vor schädlichen Lärmeinwirkungen durch Förderung objektseitiger Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster, -türen und Schalldämmlüfter.

Förderfähige Ausgaben

  • Lärmschutzfenster und -türen
  • Schalldämmlüfter
  • Nebenarbeiten (Wiederherstellung Fassade, Abdichtungen)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Überschreitung bestimmter Immissionsgrenzwerte (>60 dB(A) tags oder >50 dB(A) nachts)
  • Wohn- oder Schlafräume bzw. Wohnküchen als Hauptwohnsitz
  • Erwerb oder Mietbeginn vor dem Stichtag (zumeist vor 01.01.1996 oder vor Fertigstellung der Landesstraße)
  • Keine frühere Förderung der gleichen Fenster/Türen über Lärmschutzmaßnahmen oder Althaussanierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen an die örtliche NÖ Straßenbauabteilung
  2. Meldezettel als Nachweis des Hauptwohnsitzes
  3. Nachweis der Lärmsituation (Messprotokoll oder Gutachten)
  4. Originalrechnungen für Fenster, Türen und Lüfter

Beschreibung

Die NÖ Förderung von Lärmschutzfenstern, -türen und Schalldämmlüftern unterstützt Eigentümer:innen sowie hauptwohnsitzgemeldete Mieter:innen bestehender Wohnobjekte entlang lärmbelasteter Landesstraßen in Niederösterreich. Ziel ist der gesundheitliche und wohnliche Schutz von Wohn-, Schlafräumen und Wohnküchen gegen Dauerlärm über 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts. Gefördert werden passgenaue Maßnahmen wie der Austausch vorhandener Fenster und Außentüren gegen schallgedämmte Modelle mit mindestens 38 dB Dämmmaß (bzw. 42 dB bei Pegeln ab 70 dB(A)), der Einbau von Schalldämmlüftern mit entsprechendem Luftdurchsatz sowie notwendige Nebenarbeiten wie Abdichtungen und Fassadeninstandsetzungen. Die Einreichung von Anträgen ist ganzjährig möglich, seit 31. Juli 2018 erfolgt die laufende Umsetzung ohne Ausschlussfrist. Voraussetzungen sind neben der Überschreitung der genannten Immissionsgrenzwerte der Nachweis eines Hauptwohnsitzes im geförderten Raum, das Vorliegen des Erwerbs- oder Mietverhältnisses vor dem Stichtag (i. d. R. vor dem 01.01.1996) sowie der Ausschluss früherer Förderungen für die gleichen Fenster oder Türen.

Die Beantragung erfolgt formfrei bei der örtlichen NÖ Straßenbauabteilung und erfordert als Unterlagen Meldezettel, Messprotokoll oder Gutachten zur Lärmsituation sowie Originalrechnungen der Maßnahme. Nach positiver Prüfung der Immissionswerte wird eine Zusage erteilt, die finanzielle Beihilfe auf Basis von Einheitsfördersätzen berechnet und nach Vorlage der Schlussrechnung ausgezahlt. Bereits eingebaute, zusagelose Schallschutzfenster können bis zu 50 % der Fördersätze rückwirkend geltend machen, sofern der Einbau nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung sensibilisiert für effektive, objektseitige Lärmschutzstrategien, die Wohnqualität nachhaltig steigern und zu einem ruhigeren Lebensumfeld entlang niederösterreichischer Landesstraßen beitragen.

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