NÖ Kinderbetreuungsbeitrag
Förderung für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen. Neue Förderrichtlinien seit 1. September 2023. Zuschuss in Höhe von € 341,-- pro Kind und Monat, monatliche Beantragung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem NÖ Kinderbetreuungsbeitrag soll eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in Tagesbetreuungseinrichtungen ermöglicht werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und Eltern ein kostengünstiges Betreuungsangebot bereitzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positive Bedarfsfeststellung und Bewilligungsbescheid zum Betrieb als NÖ Tagesbetreuungseinrichtung
- Anspruch auf Trägerförderung des Landes NÖ (Personalkostenförderung nach Art. 15a B-VG)
- Kostenloses Betreuungsangebot für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren von 07:00 bis 13:00 Uhr
- Angebot von VIF-konformen Öffnungszeiten (45 Wochenstunden an 47 Wochen)
- Angemessener Elternbeitrag von € 50–180 für Betreuung vor 07:00 und nach 13:00 Uhr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über Webportal NÖ Kinderbetreuung
- Bewilligungsbescheid zum Betrieb
- Nachweis über Personal- und Sachkosten
- Betreuungsvereinbarung
- Kinderlisten
Beschreibung
Der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag ermöglicht eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in niederösterreichischen Tagesbetreuungseinrichtungen und unterstützt so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit positiver Bedarfsfeststellung sowie gültigem Bewilligungsbescheid können einen Zuschuss von € 341 pro Kind und Monat beantragen. Dieser 100 %ige Förderbetrag deckt sowohl Personalkosten als auch Sachkosten ab und wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Seit dem 1. September 2023 gelten die neuen Förderrichtlinien, die neben einer jährlichen Wertsicherung auch eine Erhöhung um 10 % bei VIF-konformen Öffnungszeiten vorsehen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Webportal „NÖ Kinderbetreuung“.
Voraussetzung für die Förderung ist ein kostenloses Betreuungsangebot von 07:00 bis 13:00 Uhr sowie ein angemessener Elternbeitrag von € 50–180 für Zeiten vor 07:00 und nach 13:00 Uhr. Darüber hinaus müssen Betreiber:innen einen Anspruch auf Trägerförderung (Art. 15a B-VG) nachweisen und VIF-konforme Öffnungszeiten (45 Wochenstunden an 47 Wochen) anbieten. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Antrag über das Webportal, Bewilligungsbescheid, Nachweise zu Personal- und Sachkosten, Betreuungsvereinbarung und Kinderlisten. Die fortlaufende Fördermöglichkeit und die schlanke Antragstellung gewährleisten einen unkomplizierten Förderablauf und tragen zur hochwertigen Kleinkindbetreuung in Niederösterreich bei.