Zuschuss

NÖ Praktikumsförderung

Finanzielle Unterstützung für Praktika in Niederösterreich: 120 € pro Woche bis zu 4 Wochen jährlich. Online-Antrag ab 01.06.2025, Förderung bis zur Ausschöpfung des Budgets.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich
Fördersumme: 120 € pro Woche, max. 4 Wochen pro Jahr
Förderquote: 100%
Projektdauer: 4 Wochen

Förderziel

Finanzielle Förderung von Praktikantinnen und Praktikanten, die noch in einer allgemein bildenden bzw. berufsbildenden höheren schulischen Ausbildung stehen und ihr Praktikum in einem nicht verpflichtenden Betrieb in Niederösterreich absolvieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Praktikumsvergütung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens sechs Monaten
  • In einer allgemein bildenden bzw. berufsbildenden höheren schulischen Ausbildung
  • Praktikum in einem Betrieb in Niederösterreich (kein Pflichtpraktikum)
  • Begünstigt ausschließlich handwerkliche Berufe sowie Köchin/Koch und Restaurantfachfrau/-mann
  • Abschluss der 9. Schulstufe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lohnzettel des Praktikums
  2. Bestätigung der Gemeinde über den Hauptwohnsitz
  3. Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe

Beschreibung

Die NÖ Praktikumsförderung unterstützt Schüler:innen und Lehrlinge in Niederösterreich, die ein freiwilliges Praktikum in handwerklichen Betrieben sowie in den Berufen Köchin/Koch und Restaurantfachfrau/-mann absolvieren. Voraussetzung ist ein hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens sechs Monaten, der Abschluss der 9. Schulstufe und eine laufende allgemeinbildende oder berufsbildende höhere schulische Ausbildung. Ein verpflichtendes Praktikum ist ausgeschlossen; stattdessen wird eine maximale Förderdauer von vier Wochen pro Kalenderjahr gewährt. Die Förderung deckt 100 % der Praktikumsvergütung ab und beläuft sich auf 120 € pro Woche. Der Antrag kann online eingereicht werden und ist ab dem 1. Juni 2025 verfügbar, rückwirkend jedoch nur für Zeiträume bis drei Monate vor Antragstellung. Fördermittel werden bis zur Ausschöpfung des Budgets vergeben und nach Abschluss des Praktikums überwiesen.

Für die Antragstellung sind der Lohnzettel des Praktikums, eine Bestätigung der Gemeinde über den Hauptwohnsitz sowie das Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe vorzulegen. Ämter der NÖ Landesregierung, Gruppe Finanzen (F), Abteilung Arbeitsmarkt (F4) übernimmt die Bewilligung und Auszahlung. Die Richtlinien regeln die Förderabwicklung nach transparenzportal.gv.at und legen fest, dass Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder der Arbeitslosenversicherungsgesetz keinen Bezug ausschließen. Interessierte können sich auf der offiziellen Webseite über Details zur Antragshandhabung und zu weiterführenden Dokumenten informieren. Diese Förderung zielt darauf ab, praktische Berufserfahrung zu ermöglichen und gleichzeitig junge Talente in regionalen Unternehmen zu stärken.

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