Nospa Sparkassenstiftung von 1869 Flensburg
Die Nospa Sparkassenstiftung von 1869 Flensburg fördert zweimal jährlich vielfältige Projekte im Raum Flensburg zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in der Region Flensburg, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – von Jugend- und Altenhilfe über Kunst und Kultur bis hin zu Nachhaltigkeit und Kriminalprävention.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Druck- und Produktionskosten
- Honorare
- Anschaffungen und Verbrauchskosten, die zur originären Aufgabe einer Einrichtung gehören
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
- (Wieder)Beschaffung von kostenintensiven Kulturgütern
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Geschäftsgebiet der Nospa
- Projekt im Raum Flensburg
- Projektbeginn darf nicht vor Antrag liegen
- Eigenleistung erforderlich
- Antragsteller sind steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Bewertungskriterien
- Förderziel und gesellschaftlicher Mehrwert
- Eigenleistung
- Realisierbarkeit im Raum Flensburg
Beschreibung
Die Nospa Sparkassenstiftung von 1869 Flensburg unterstützt gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Nord-Ostsee Sparkasse dabei, Projekte im Raum Flensburg umzusetzen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Zweimal jährlich entscheidet ein unabhängiger Beirat über Zuschüsse für Initiativen, die von Kinder- und Jugendhilfe über Altenarbeit bis zu Kunst- und Kulturveranstaltungen reichen. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf Nachhaltigkeitsprojekten und Kriminalprävention. Voraussetzung ist ein realisierbarer Projektbeginn nach Antragstellung und ein nachweisbarer Eigenbeitrag der Antragsteller:innen, da in der Regel keine Vollfinanzierung erfolgt.
Gefördert werden Maßnahmen, die einen nachhaltigen Mehrwert für die Region erzeugen, kreatives Engagement anregen und demokratische Teilhabe stärken. Evaluationskriterien sind der gesellschaftliche Nutzen, der Grad der Eigenleistung und die Umsetzbarkeit vor Ort. Nicht förderfähig sind reine Druck- und Produktionskosten, Honorare, Anschaffungen oder Verbrauchsmaterialien, die zur originären Aufgabe einer Einrichtung gehören, sowie Hoch- und Tiefbaumaßnahmen oder die (Wieder-)Beschaffung kostenintensiver Kulturgüter. Interessierte gemeinnützige Organisationen können ihre Anträge jeweils im Frühjahr und Herbst einreichen und damit einen Beitrag zu einem lebendigen, solidarischen Miteinander in Flensburg leisten.
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