Notschlafstellen, Niederösterreich
Land Niederösterreich fördert Notschlafstellen als niederschwellige, zeitlich befristete Wohnmöglichkeit mit Betreuungsangebot für Jugendliche in Krisensituationen. Erstanträge bis 31. März, Folgeanträge bis 31. Januar jährlich möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung niederschwelliger, zeitlich begrenzter Wohnmöglichkeiten mit Betreuungsangebot für Jugendliche in krisenhaften Entwicklungen, um deren Schutz und Förderung zu gewährleisten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Tätigkeit in Niederösterreich
- Festgestellte Eignung nach § 26 NÖ KJHG
- Einhaltung der Richtlinien zur pauschalen Förderung sozialer Dienste
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Vereinsregister-/Handelsregisterauszug bzw. Nachweis der Berechtigung
- Voranschlag/Gesamtbudgetvorschau
Bewertungskriterien
- Eignungsfeststellung gemäß § 26 NÖ KJHG
- Einordnung in Prioritätsstufe 7 der Förderrichtlinien
- Verfügbarkeit der Fördermittel im Landesbudget
Beschreibung
Das Land Niederösterreich fördert unter Themenfeldern wie Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales den Betrieb von Notschlafstellen als niederschwellige, zeitlich befristete Wohnmöglichkeit mit begleitendem Betreuungsangebot für Jugendliche in krisenhaften Entwicklungen. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz bzw. Tätigkeit in Niederösterreich, deren Eignung gemäß § 26 NÖ KJHG festgestellt wurde und die die Richtlinien zur pauschalen Förderung sozialer Dienste erfüllen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses und orientiert sich an der Einordnung in Prioritätsstufe 7 sowie der Verfügbarkeit der Mittel im Landesbudget. Erstanträge können jeweils bis zum 31. März, Folgeanträge bis zum 31. Jänner eines Jahres eingereicht werden.
Organisationen reichen ein vollständiges Förderungsansuchen ein, dem ein aktueller Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug und eine detaillierte Gesamtbudgetvorschau beiliegen. Die Dokumentation der Leistungserbringung und der Verwendungsnachweis erfolgen gemäß den Vorgaben der Pauschalförderungsrichtlinie. Mit diesem Programm sollen flexible Hilfsstrukturen gestärkt werden, die jungen Menschen eigeninitiativ einen geschützten Raum bieten, ohne eine vollstationäre Erziehung zu ersetzen. Durch die Unterstützung bedarfsgerechter Angebote trägt die Förderung dazu bei, Schutz und persönliche Entwicklung von Jugendlichen in Notlagen zu sichern und Lücken im öffentlichen Jugendhilfesystem nachhaltig zu schließen.