Notstandshilfe
Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung bei anhaltender Arbeitslosigkeit und Notlage. Anträge können jederzeit gestellt werden, spätestens 3 Jahre nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs.
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Förderkriterien
Förderziel
Existenzsicherung während der weiter andauernden Arbeitssuche bei Vorliegen einer Notlage nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Karenzurlaubsgeld.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ununterbrochener Aufenthalt seit 1. Jänner 1930
- Nachweis von Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit
- Nachweis früheren Arbeitslosengeldbezugs
- Antrag spätestens drei Jahre nach Ende des Arbeitslosengeldanspruchs
- Vorliegen einer Notlage (finanzielle Bedürftigkeit)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung des Dienstgebers über Dauer und Art des Dienstverhältnisses
- Nachweis der Staatsbürgerschaft oder des Aufenthalts
- Bundeseinheitliches Antragsformular AMS
Beschreibung
Die Notstandshilfe stellt eine Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld dar und unterstützt erwerbsfähige sowie arbeitswillige Personen in Österreich, die nach Ermüdung ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Karenzurlaubsgeld in eine finanzielle Notlage geraten sind. Der Leistungsbezug kann jederzeit beantragt werden, spätestens jedoch drei Jahre nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs. Voraussetzungen sind eine österreichische Staatsbürgerschaft (oder ununterbrochener Aufenthalt seit 1. Jänner 1930), der Nachweis von Arbeitsfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitswilligkeit sowie ein entsprechender Arbeitgebernachweis über Dauer und Art des Dienstverhältnisses. Ergänzt wird die Antragstellung durch das bundeseinheitliche AMS-Antragsformular sowie einen Staatsbürgerschaftsnachweis. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und deckt einen Bewilligungszeitraum von bis zu 26 Wochen ab. Dabei richtet sich die Höhe der Notstandshilfe nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und wird gegebenenfalls um Anrechnungen aus Einkommen, Unterhaltsleistungen oder Kapitaleinkünften gekürzt.
Die Umsetzung obliegt dem Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) flächendeckend in allen Bundesländern. Die Notstandshilfe verfolgt das Ziel der Existenzsicherung während einer andauernden Arbeitssuche und trägt zur Senkung der Arbeitslosigkeit bei. In begründeten Härtefällen kann das AMS Teilbeträge trotz unzureichender Einkünfte auszahlen. Die schlichte, jederzeit mögliche Antragstellung, kombiniert mit einer schnellen Bewilligung und transparenten Förderkriterien, macht die Notstandshilfe zu einer verlässlichen Unterstützung für Menschen, die nach Erschöpfung ihrer Leistungen dringend finanzielle Hilfe benötigen.
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