Novel solutions for off-grid storage of renewable energy for critical infrastructures
Förderung innovativer, netzunabhängiger Energiespeicherlösungen für erneuerbare Energien zur sicheren Versorgung kritischer Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Rechenzentren oder Verkehrsnetze. Anträge bis 31.03.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Entwicklung neuartiger, kosteneffizienter und robuster Off-Grid-Energiespeichertechnologien für erneuerbare Energien, um die Versorgungssicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen in netzfernen oder nicht-interkonnektierten Gebieten zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Gerätemiete
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kauf von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern
- Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Partnern in drei verschiedenen Ländern
- Nachgewiesene Erfahrung im Bereich erneuerbare Energien und Energiespeicher
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Budgetplan
- Detaillierte Angebotspakete
- Nachweis der Finanzierungsfähigkeit
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Tragfähigkeit der Projektergebnisse
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Das EU-geförderte Horizon Europe Programm „Novel solutions for off-grid storage of renewable energy for critical infrastructures“ richtet sich an Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche und gemeinnützige Organisationen in der Europäischen Union und assoziierten Ländern. Ziel ist die Entwicklung und Validierung neuartiger, kosteneffizienter Off-Grid-Energiespeichertechnologien für erneuerbare Energien, um kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Rechenzentren und Verkehrsnetze auch in netzfernen Regionen sicher und resilient zu versorgen. Gefordert wird ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Partner:innen aus drei verschiedenen Ländern mit nachgewiesener Erfahrung im Bereich erneuerbarer Energien und Energiespeicher. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sachkosten, Gerätemiete und Reisekosten. Nicht förderfähig sind Immobilienkäufe, rückwirkende Kosten oder Schuldenausgleich. Die Einreichungsfrist läuft bis zum 31. März 2026, 17:00 Uhr MEZ, Projektbeginn ist frühestens der 18. Dezember 2025. Die maximale Fördersumme beträgt 4 000 000 € pro Vorhaben, die Förderquote liegt bei 100 %.
Die Bewertung erfolgt nach Innovationsgehalt, Tragfähigkeit der Ergebnisse sowie Qualität und Effizienz der Umsetzung. Besonderer Wert wird auf die Robustheit der Technologien, nachhaltige Materialwahl und Entscheidungsprozeduren für Notfallszenarien gelegt. Staatliche Stellen, Forschungseinrichtungen und Betreibende kritischer Infrastrukturen sind als Pilotanwender:innen aufgefordert, gemeinsam mit Industriepartner:innen Prototypen in realen Umgebungen zu testen. Eine enge Zusammenarbeit innerhalb des Konsortiums stellt die interdisziplinäre Expertise sicher. Die Ergebnisse sollen nicht nur Versorgungssicherheit, sondern auch einen Beitrag zu Klimaschutz und Energieeffizienz leisten. Durch die Integration digitaler Tools und Entscheidungswerkzeuge wird die Resilienz gegenüber seltenen, aber gravierenden Ereignissen gestärkt. Interessierte Partnerschaften werden zur rechtzeitigen Antragstellung ermutigt.
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