NPN-Gastspielförderung Tanz International
Unterstützt in Deutschland ansässige Kompanien und Künstler:innen bei Gastspielen mit maßgeblich in Deutschland erarbeiteten Tanzproduktionen im Ausland; Zuschuss zu 50 % der Produktionskosten sowie je nach Ländergruppe weitere Kosten; digitale Antragstellung im NPN-Antragsportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Gastspielen zeitgenössischer Tanzproduktionen von in Deutschland ansässigen Kompanien und Künstler:innen im Ausland zur Stärkung des internationalen Austauschs.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionskosten
- Per Diems
- Unterbringungskosten
- Reise- und Transportkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland
- Produktion maßgeblich in Deutschland erarbeitet
- Gastspiel ist nicht die Premiere
- Gastspiel zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen oder abgeschlossen
- Professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Zusage/Absichtserklärung der einladenden Institution
- Link zu Komplettmitschnitt der Produktion
- Zusatzmaterial (Vita, Presseartikel, Programmhefte)
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität des Gastspiels
- Überregionale bzw. internationale Bedeutung
Beschreibung
Die NPN-Gastspielförderung Tanz International ermöglicht es in Deutschland ansässigen Tanzkompanien und freien Künstler:innen, mit bereits in Deutschland erarbeiteten zeitgenössischen Tanzproduktionen im Ausland aufzutreten und so den internationalen Austausch zu stärken. Gefördert werden Unternehmen, Existenzgründer:innen, Einzelpersonen und gemeinnützige Organisationen bundesweit. Eine unabhängige Fachjury bewertet die Anträge nach künstlerischer Qualität und internationaler Bedeutung der Gastspielprojekte. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Sitz der Kompanie oder der/die Künstler:in in Deutschland liegt, die Produktion hier maßgeblich entwickelt wurde und das Gastspiel zum Zeitpunkt der Juryentscheidung noch nicht begonnen oder beendet ist. Die NPN-Minimumhonorarstruktur für Proben-, Abend- und Technikgagen muss eingehalten werden, organisatorische und bühnentechnische Professionalität ist gewährleistet und die ausländische Institution legt eine Absichtserklärung vor.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu 50 % der künstlerischen Produktionskosten und – je nach Ländergruppenzuweisung der Gastspielländer – zu 100 % der Tagegelder und Unterbringungskosten (Gruppe B) sowie zusätzlich 50 % der Reise- und Transportkosten (Gruppe C). Antragsteller:innen berechnen alle Posten vollständig im NPN-Antragsportal und reichen dort bis jeweils 18:00 Uhr MEZ zum 31. Januar und 15. April ein. Benötigt werden ein ausgefülltes Antragsformular, die Zusage der einladenden Institution, ein Link zum Komplettmitschnitt der Produktion sowie ergänzende Materialien (Vita, Presseartikel, Programmhefte). Der Nachweis der tatsächlichen Ausgaben erfolgt bis acht Wochen nach Abschluss des Gastspiels digital über das Portal.
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