NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser
Ergänzendes zinsgünstiges Darlehen bis 5 Mio. € für kommunale Abwasserprojekte in Nordrhein-Westfalen in Kombination mit dem Förderprogramm ZunA NRW.
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Förderkriterien
Förderziel
Ergänzende Förderung zur Sicherstellung einer zinsgünstigen Gesamtfinanzierung von Investitionsvorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“.
Förderfähige Ausgaben
- Alle im Rahmen der ZunA NRW-Richtlinie förderfähigen Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht im ZunA NRW-Richtlinienrahmen förderfähige Kosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kombinierte Inanspruchnahme eines Darlehens oder einer Zuwendung aus dem Förderprogramm ZunA NRW
- Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Antrag oder Bewilligung je nach Darlehens- bzw. Zuwendungsvariante
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular ZunA NRW/Darlehen
- Antragsformular NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser (Darlehen oder Zuwendung)
- Merkblatt „NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“
- Allgemeine Bedingungen
- Verwendungsnachweis Zuwendung/Darlehen
- Abrufformular
- ESG-Fördervoraussetzungen
- Vollmacht für Förderdarlehen
Bewertungskriterien
- Zweckbindung und Förderwürdigkeit des Vorhabens
- Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen
- Kombination mit ZunA NRW-Antrag
Beschreibung
Das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen, die Investitionen im Abwasserbereich realisieren. In Kombination mit dem Förderprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ bietet die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen bis zu 5 Mio. € und deckt damit bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten ab. Gefördert werden sämtliche Investitionskosten gemäß ZunA-NRW-Richtlinie – von Konzepten zur Energie- und Ressourceneffizienz über Hochwasserschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen bis hin zur Sanierung von Misch- und Niederschlagswasseranlagen oder öffentlichen Kanalsystemen. Ein besonderer Fokus liegt auf Einhaltung verbindlicher ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) der NRW.BANK sowie auf der ausschließlichen Umsetzung ab Abstimmungsbeginn mit der Bank.
Die Laufzeit beträgt 30 Jahre bei zehnjähriger Zinsbindung und fünf tilgungsfreien Jahren, die Abruffrist beträgt ein Jahr. Die Kombination mit einer ZunA-NRW-Finanzierung ist Voraussetzung für eine Antragstellung. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nur bei Darlehensvarianten zulässig, wenn er vor Antragseingang liegt – bei Zuwendungsvarianten nur nach Bewilligung. Verursachen Änderungen im Projekt weniger förderfähige Kosten, ist eine anteilige Darlehenskürzung möglich. Sämtliche Nachweise werden gemäß ZunA-Konditionen geführt, die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Die Fördernehmer:innen profitieren von einer Gesamtabwicklung „aus einer Hand“: Antragstellung, Prüfung, Zusage und Verwendungsnachweis erfolgen über die NRW.BANK. Das Programm leistet einen zentralen Beitrag zur nachhaltigen Abwasserinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen und unterstützt Kommunen dabei, Umwelt- und Klimaschutz sowie Hochwasservorsorge effektiv zu gestalten.
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