Darlehen

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Zinsgünstiges Darlehen bis 10 Mio. € für Gründung, Festigung und Übernahme von Unternehmen in NRW. Besonders günstige Zinsen für Gründer und junge Unternehmen. 100 % Finanzierungsanteil.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: bis zu 10 000 000 € pro Projekt
Förderquote: 100%
Projektdauer: 240 Monate

Förderziel

Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlagern, Übernahmen und Beteiligungen von Gründungen und jungen sowie etablierten kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahmen
  • Beteiligungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umschuldungen
  • Rückfinanzierung bestehender Kredite
  • Refinanzierung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
  • Sitz des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
  • Einhaltung der ESG-Fö rdervoraussetzungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vertragsunterlagen
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Jahresabschlüsse
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Zuwendungserklärung

Bewertungskriterien

  • Klimaschutzbeitrag
  • Positiver NRW-Effekt
  • Unternehmensgröße
  • Bonität

Beschreibung

Die NRW.BANK fördert zinsgünstige Darlehen bis zu 10 Mio. € mit 100 % Finanzierungsanteil für Gründung, Festigung und Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Gründer:innen, Start-ups, KMU sowie Freiberufler:innen erhalten besonders günstige Konditionen, wenn sie weniger als fünf Jahre am Markt sind oder in definierten Fördergebieten investieren. Einsetzen lassen sich die Mittel für Investitionen in Maschinen und Gebäudetechnik, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahmen und Beteiligungen. Langlebige Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen gelten als förderfähig, sofern sie aktiviert und ihrer Nutzungsdauer entsprechend bilanziert werden. Die Laufzeiten reichen je nach Darlehensart von fünf bis 20 Jahren bei ein bis drei tilgungsfreien Jahren. Zinsbindung ist bis zu zehn Jahre möglich, besonders günstige Konditionen gelten für Klimaschutzmaßnahmen, Klimabonus-geförderte Vorhaben und Investitionen in strukturschwachen Regionen NRWs. Eine optionale 50 % Haftungsfreistellung erleichtert den Zugang zum Förderdarlehen ab 125 000 € Darlehensvolumen.

Voraussetzung für die Bewilligung sind die Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen, eine fachliche Qualifikation der Antragstellenden sowie eine nachweislich gesicherte Gesamtfinanzierung. Gefördert werden nur Vorhaben mit positivem NRW-Effekt bzw. in NRW angesiedelte Projekte. Ausgeschlossen sind unter anderem Refinanzierungen bestehender Kredite, Umschuldungen, bestimmte Wirtschaftsaktivitäten (z. B. fossile Energien, Kohle, Atomkraft, Waffenproduktion, Schweine- oder Pelztierhaltung) sowie Projekte mit ökologisch und sozial unverantwortlichen Geschäftspraktiken. Anträge können jederzeit eingereicht werden, dabei gilt eine Abruffrist von 12 Monaten nach Vertragsabschluss. Die Einreichung erfolgt in Hausbankenverfahren, die Kreditinstitute stellen Antragsunterlagen zusammen und leiten sie an die NRW.BANK weiter. Eleanor Fees reference Dokumente umfassen u. a. Unternehmens- und Projektbeschreibungen, Kosten- und Finanzierungspläne, Jahresabschlüsse, De-minimis- und Zuwendungserklärungen.

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