NRW.BANK Infrastruktur
Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren. Antrag jederzeit über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen in Bereichen wie Umweltschutz, Städtebau, Verkehr, Soziales, Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Bildung und Qualifizierung, Entwicklung des ländlichen Raums, öffentliche Verwaltung und Breitbandinfrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Gewerbliche Baukosten
- Anschaffung von Inventar, Ausstattungen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kosten für Lizenzerwerb
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen
- Rein gewerbliche und rein wohnwirtschaftliche Vorhaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen
- Nutzung der Infrastruktureinrichtungen durch öffentliche oder gemeinnützige Träger
- Bei Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrag mind. 5 Jahre Laufzeit
- Keine Förderung für rein gewerbliche oder rein wohnwirtschaftliche Vorhaben
- Keine Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über die Hausbank
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Trägerschaft und Nutzungskonzept
Beschreibung
Eine zinsgünstige Darlehensförderung der NRW.BANK ermöglicht Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und einer Gesamthöhe von bis zu 150 Mio. €. Die Laufzeiten betragen flexibel zwischen 3 und 30 Jahren, wobei bei Bedarf bis zu zehn tilgungsfreie Jahre vereinbart werden können. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Mobilität, Städtebau und Stadterneuerung, Sozialeinrichtungen sowie Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung, Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen, ländliche Entwicklungsprojekte, öffentliche Verwaltung und Breitbandinfrastruktur. Unternehmen aller Rechtsformen, gemeinnützige Organisationen, Angehörige der freien Berufe und private Investor:innen profitieren von dieser passgenauen Finanzierungsmöglichkeit.
Voraussetzung ist, dass das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen realisiert wird und die Infrastruktur durch öffentliche oder gemeinnützige Träger genutzt wird. Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverträge müssen mindestens fünf Jahre laufen, Reinvestitionen in bereits abgeschlossene Projekte und reine Gewerbe- oder Wohnvorhaben sind ausgeschlossen. Zudem gilt es, die ESG-Kriterien zu beachten und Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Beschaffung von Inventar, Ausstattungen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lizenzkosten sowie Beteiligungen an Energieversorgungsbetrieben. Anträge können fortlaufend über die Hausbank gestellt werden; einzureichen sind das Antragsformular, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Trägerschaft und zum Nutzungskonzept.
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