NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
Finanzierung gewerblicher Vorhaben in Nordrhein-Westfalen über Konsortialkredite der NRW.BANK mit bis zu 50 % Risikobeteiligung, mindestens 1 Mio. € Obligoanteil pro Vorhaben. Förderung von Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen. Antragstellung formlos durch die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Die NRW.BANK unterstützt durch Risikobeteiligungen Banken und Sparkassen bei der Bereitstellung von Finanzierungen für gewerbliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen, Betriebsmittel, Standortverlagerungen und Unternehmensnachfolgen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen im Rahmen von Betriebserrichtungen und -erweiterungen
- Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen
- Betriebsmittel
- Anschlussfinanzierungen
- Umfinanzierungen/Neustrukturierung der Passivseite
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungsfälle
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Umschuldungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebliche Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
- ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme
- Regelumsatzgrenze 1 Mrd. €
- Einladung durch eine Hausbank als Konsortialführer
- Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag durch die Hausbank
- Unterlagen zum Vorhaben und zur Bonitätsprüfung
- Nachweis der Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen
Bewertungskriterien
- Erwarteter dauerhafter wirtschaftlicher Erfolg des Vorhabens
- Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen
- Bedingungen der Konsortialführung durch die Hausbank
Beschreibung
Der NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft ermöglicht mittelständischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine maßgeschneiderte Finanzierung von Wachstums-, Innovations- und Umweltvorhaben. Im Rahmen einer Hausbank-geführten Konsortialfinanzierung beteiligt sich die NRW.BANK mit bis zu 50 % an den förderfähigen Ausgaben, wobei der Obligoanteil mindestens 1 Mio. € je Vorhaben beträgt. Das Darlehen kann für Betriebserrichtung und ‑erweiterung, Standortverlagerung, Unternehmensnachfolge, Betriebsmittel und Investitionen in Umweltschutz- oder Innovationsmaßnahmen eingesetzt werden. Für Anschluss- sowie Um- und Neustrukturierungen der Passivseite stehen ebenfalls Mittel bereit. Die Konditionen werden jeweils zwischen Konsortialführer:innen und Endkreditnehmer:innen ausgehandelt. Durch Risikounter- oder Barbeteiligungen ergänzt die Förderbank das Angebot ohne subventionsrechtlichen Beihilfecharakter und unterstützt die langfristige Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Gefördert werden privat geführte gewerbliche Unternehmen ab dem dritten Geschäftsjahr mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen und einer Regelumsatzgrenze von 1 Mrd. €. Eine Einladung durch die Hausbank als Konsortialführer:in stellt den formellen Start dar. ESG-Voraussetzungen sind bei der Realisierung von Vorhaben zu beachten, wodurch Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang mit den Pariser Klimazielen minimiert werden. Die Hausbank leitet den formlosen Antrag und sämtliche Nachweise – darunter Unterlagen zum Vorhaben, zur Bonitätsprüfung und zum ESG-Nachweis – an die NRW.BANK weiter. Dank dieses flexiblen Instruments profitieren Unternehmen von international anerkannten Finanzierungen, um innovative Investitionen voranzutreiben und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen zu sichern.
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