NRW.BANK Universalkredit
Zinsgünstiges Darlehen der NRW.BANK für Existenzgründer/innen, mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit bis zu 100% Finanzierungsanteil. Varianten \"Weg vom Gas\" und A45-Hilfe verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Der NRW.BANK Universalkredit unterstützt Existenzgründerinnen und -gründer, mittelständische Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen bei Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen, Betriebsmittelbedarf und Gründungsvorhaben im In- und Ausland. Über die Variante \"Weg vom Gas\" wird zudem die Umstellung der Energieversorgung von Gas auf erneuerbare Energien gefördert, und über die befristete A45-Hilfe werden Umsatzeinbußen infolge der Sperrung der A45 gemindert.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsmaßnahmen
- Betriebsmittel
- Gründungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Umsatzsteuerbeträge bei Vorsteuerabzugsberechtigten
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Existenzgründerinnen und -gründer oder Unternehmen mit Jahresumsatz ≤ 500 Mio. € im Privatbesitz oder Angehörige der freien Berufe
- Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein
- Nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und positiven NRW-Effekt des Vorhabens nachweisen
- Bei Finanzierungsbedarf > 10 Mio. € besondere Förderwürdigkeit darlegen
- Keine Finanzierung von Umschuldungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Merkblatt
- Verwendungsnachweis
- Abrechnungsformular
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
- NRW-Effekt des Projekts
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
- Einhaltung von ESG-Voraussetzungen
Beschreibung
Der zinsgünstige Universalkredit der NRW.BANK wendet sich an Existenzgründende, mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % lassen sich sowohl Investitionsmaßnahmen als auch Betriebsmittel und Gründungskosten abbilden – im Inland ebenso wie im Ausland. Ergänzend zur Standardlösung existieren die Fördervariante „Weg vom Gas“ für die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien sowie eine befristete A45-Hilfe zur Milderung der Umsatzausfälle infolge der Autobahnsperrung.
Förderberechtigt sind Entitäten im Privatbesitz mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro, die ein Vorhaben mit nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg und positivem NRW-Effekt nachweisen. Finanzierungsvolumina über 10 Mio. Euro bedürfen eines besonderen Nachweises der Förderwürdigkeit. Ausgeschlossen bleiben Umschuldungen und Umsatzsteuerbeträge bei Vorsteuerabzugsberechtigung. Die Einhaltung von ESG-Fördervoraussetzungen sowie der ILO-Kernarbeitsnormen ist verpflichtend. Ohne feste Höchstgrenze, jedoch mit Sonderkonditionen ab 1 Mio. Euro, können Darlehen jederzeit beantragt werden. Zur Antragstellung werden Antragsformular, Merkblatt, Verwendungsnachweis und Abrechnungsformular benötigt.
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