NRW.SeedCap
Eigenkapital-Beteiligung für junge, innovative Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Nordrhein-Westfalen: Die NRW.BANK ergänzt Business-Angel-Investitionen bis 100.000 €–500.000 € (bis 750.000 € für Klima- und Umwelttechnik) zu gleichen Teilen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, jungen Unternehmen ohne ausreichenden Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit NRW.SeedCap werden Investitionen in neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen, Betriebsmittel, Validierung des Geschäftsmodells sowie Markteinführung und Wachstum mitfinanziert.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ablösung von Altgesellschaftern
- Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensform UG oder GmbH in Gründungsphase (max. 36 Monate, Folgefinanzierungen bis 60 Monate)
- KMU-Definition der EU
- Sitz und wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen
- Beteiligung eines privaten Business Angels oder Seedinvestors zu gleichen Konditionen
- keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformulare der NRW.BANK
- Businessplan
- Nachweis Investoreneinbindung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- ESG-Konformität
- Investorenbeteiligung
Beschreibung
NRW.SeedCap stellt in Nordrhein-Westfalen innovative Start-ups und junge Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Gründungs- oder frühen Wachstumsphase mit Equity-Beteiligungen von 100.000 bis 500.000 € (bei Klima- und Umwelttechnik bis zu 750.000 €) zur Seite. Die NRW.BANK verdoppelt dabei die Eigenmittel, die von privaten Business-Angel-Investor:innen oder Seedinvestor:innen eingebracht werden, zu gleichen Konditionen. Gefördert werden Investitionen in neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen sowie Betriebsmittel, Validierung des Geschäftsmodells, Markteinführung und weiteres Wachstum. Die Mittel können in mehreren Finanzierungsrunden abgerufen werden, Folgefinanzierungen sind bis zu einem Unternehmensalter von fünf Jahren möglich.
Anspruchsberechtigt sind KMU in der Rechtsform einer GmbH oder UG, deren Gründung nicht länger als 36 Monate (Erstfinanzierung) beziehungsweise 60 Monate (Folgerunde) zurückliegt. Ein schlüssiger Businessplan und die Beteiligung mindestens einer erfahrenen Investor:innengruppe sind Voraussetzung. Das Unternehmen muss seinen Sitz und wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und darf sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Förderung umfasst eine offene Beteiligung mit einer Förderquote von 50 % und unterstützt Gründer:innen dabei, Eigenkapitalengpässe zu überbrücken, das Rating zu verbessern und das eigene Netzwerk zu stärken. Anträge können jederzeit gestellt werden; hierzu sind die Antragsformulare der NRW.BANK, ein Businessplan sowie ein Nachweis der Investor:inneneinbindung einzureichen.
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