Zuschuss

Objektförderung und Projektförderung Fachbereich Betreutes Wohnen

Der Fonds Soziales Wien (FSW) gewährt gemeinnützigen Trägern in Wien laufende Zuschüsse zu Betriebskosten sowie Fördermittel für zeitlich befristete Projekte in den Bereichen Wohnungslosenhilfe, Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und Grundversorgung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen im Sinne der Ziele und Zielgruppen gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW durch Zuschüsse zu den Betriebskosten sowie Unterstützung der Umsetzung zeitlich befristeter oder einmaliger Projekte in den Bereichen Wohnungslosenhilfe, Wohnen für Menschen mit Behinderung und Grundversorgung Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten des laufenden Betriebes
  • Projektbezogene Sach- und Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit gemäß FSW-Förderrichtlinien
  • Schriftliches Ansuchen mit rechtsverbindlicher Zeichnung
  • Einreichung der vorgegebenen Ansuchen-Formulare inklusive aller geforderten Unterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen Objektförderung (PDF)
  2. Ansuchen Projektförderung (PDF)
  3. Allgemeine Förderrichtlinien des FSW (PDF)
  4. Unterlagen zu Konzept, Organisation, Personal und kaufmännischen sowie behördlichen Nachweisen

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Allgemeinen Förderrichtlinien
  • Wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit
  • Bedarfsgerechte Ausrichtung

Beschreibung

Objektförderung und Projektförderung Fachbereich Betreutes Wohnen des Fonds Soziales Wien (FSW) ermöglicht gemeinnützigen Träger:innen in Wien eine fortlaufende Unterstützung durch Zuschüsse. Gefördert werden zum einen die Betriebskosten von Einrichtungen in den Bereichen Wohnungslosenhilfe, Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung (voll- und teilbetreut) sowie Grundversorgung, zum anderen zeitlich befristete oder einmalige Projekte in diesen Feldern. Ziel ist, den laufenden Betrieb gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW langfristig sicherzustellen und gleichzeitig innovative Maßnahmen zur sozialen Teilhabe umzusetzen. Förderberechtigt sind Einzelunternehmer:innen, juristische Personen, Gesellschaften mit Teilrechtsfähigkeit und Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeit entsprechende Einrichtungen oder Vorhaben betreiben.

Die Antragsstellung ist jederzeit möglich (gültig seit 01.01.2014, unbegrenzt nutzbar) und erfolgt schriftlich mit rechtsverbindlicher Zeichnung. Erforderlich sind das Ansuchen für Objekt- und Projektförderung sowie die Allgemeinen Förderrichtlinien des FSW, zusätzlich Unterlagen zu Konzept, Organisation, Personal sowie kaufmännische und behördliche Nachweise. Zuschüsse decken sowohl Kosten des laufenden Betriebes als auch projektbezogene Sach- und Personalkosten ab. Die Bewilligung richtet sich nach der Einhaltung der Förderrichtlinien, der wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit der Antragsteller:innen sowie einer bedarfsgerechten Ausrichtung. Durch diese kombinierte Förderung leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in Wien.

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