Zuschuss

Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

Regelwerk und Hinweise zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Projekte, die von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Sicherstellung einer öffentlich wahrnehmbaren und korrekten Nennung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller geförderten Projekte.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Laufendes Förderprojekt bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
  • Einverständnis zur Einhaltung der Förderrichtlinien Abschnitt 11 Öffentlichkeitsarbeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinien Abschnitt 11 Öffentlichkeitsarbeit
  2. Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit (PDF)

Beschreibung

Die „Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die bereits ein laufendes Förderprojekt bei der Stiftung realisieren. Ziel ist die konsequente Sichtbarmachung und korrekte Nennung der Stiftung in allen Presse- und Öffentlichkeitsaktivitäten. Dazu gehört die hervorgehobene Verwendung der Wort-Bild-Marke, die Beachtung der Förderrichtlinien (Abschnitt 11) sowie die kurzfristige Weiterleitung von Presseberichten. Die Fördermodalität ist als Zuschuss ausgestaltet und kann jederzeit im Rahmen eines laufenden Projekts beantragt werden. Vorausgesetzt wird das Einverständnis zur Einhaltung aller Regelungen der Stiftung und die Nutzung der offiziellen Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit (PDF).

Teilnehmer:innen profitieren von einer strukturierten Orientierung durch übersichtlich aufgeführte Zuwendungsvoraussetzungen und Checklisten zu medienübergreifenden Hinweispflichten – von Websites über Flyer und Ausstellungen bis hin zu Film- und Social-Media-Angeboten. Die Stiftung erhält Einblick in mediale Berichterstattung und wird zu relevanten Anlässen zur Teilnahme eingeladen. Für die Bewerbung sind die Förderrichtlinien (Abschnitt 11 Öffentlichkeitsarbeit) sowie die „Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit“ (PDF) vorzulegen. Mit dieser Regelung stellt die Stiftung sicher, dass öffentliche Mittel sichtbar bleiben und Förderinstitution sowie Projektkoordinator:innen gleichermaßen von der kommunikativen Reichweite profitieren.

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