Örtliche Jugendförderung
Förderung bedarfsgerechter Angebote der örtlichen Jugendhilfe in Thüringen für Landkreise und kreisfreie Städte. Anträge jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Planung, Bereitstellung und Förderung bedarfsgerechter Angebote für Jugendliche, insbesondere in der Jugendarbeit einschließlich schulbezogener Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, dem Kinder- und Jugendschutz, ambulanten Maßnahmen für straffällige junge Menschen sowie Maßnahmen zur Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung als Landkreis oder kreisfreie Stadt
- Maßnahmen müssen Bestandteil der Jugendhilfeplanung sein
- Berücksichtigung der fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses
- Schulbezogene Jugendarbeit in Kooperation mit Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen (ab Klasse 5 auch Gemeinschaftsschulen bzw. Ausnahmen Förderzentren)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Örtliche Jugendförderung
- Anlage ANBest-Gk
Beschreibung
Im Freistaat Thüringen fördert ein Zuschussprogramm die örtlichen Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe in Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Finanziert werden Projekte in den Themenfeldern Jugendarbeit und schulbezogene Jugendbildung, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, ambulante Interventionen für straffällige junge Menschen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungskonzepte. Ziel ist es, lokale Strukturen zu stärken, präventive Maßnahmen zu fördern, soziale Integration zu unterstützen und junge Menschen aktiv in kommunale Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Das Programm wird im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport durch das Thüringer Landesverwaltungsamt administrativ begleitet.
Über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten können Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Die Festbetragsfinanzierung orientiert sich an den verfügbaren Haushaltsmitteln und statistischen Daten des Thüringer Landesamts für Statistik. Fördervoraussetzungen sind die Einbindung in die kommunale Jugendhilfeplanung, die Beachtung der fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses sowie eine Kooperation mit Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und – ab Klasse 5 – gegebenenfalls mit Gemeinschaftsschulen oder Förderzentren. Anträge inklusive des offiziellen Antragsformulars und der Anlage ANBest-Gk sind jährlich bis zum 31. 12. des Vorjahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Die Auswahl und Verteilung der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines jährlichen Verfahrens, Bescheide werden in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres versandt. Das Programm schafft damit gestalterische Freiräume für Kommunen, die Qualität der Jugendarbeit vor Ort kontinuierlich auszubauen und die Teilhabe junger Menschen nachhaltig zu stärken.
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