Österreichzentrum Wolf, Bär, Luchs - Mitgliedsbeitrag
Finanzierung der Mitgliedsbeiträge für das Österreichzentrum Wolf, Bär, Luchs zur Koordination und Fachstelle für den Umgang mit großen Beutegreifern in Österreich. Gültig ab 01.01.2020, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Übernahme der Mitgliedsbeiträge des als Verein organisierten Österreichzentrums Wolf, Bär, Luchs, das als zentrale Koordinations- und Fachstelle von Bund, Ländern, Wissenschaft und Interessensgruppen für das Management großer Beutegreifer in Österreich fungiert.
Förderfähige Ausgaben
- Mitgliedsbeiträge
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ordentliche Mitgliedschaft gemäß Statuten des Vereins
- Tätigkeit im Management großer Beutegreifer laut Vereinszweck
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt die vollständige Übernahme der Mitgliedsbeiträge für das als Verein organisierte Österreichzentrum Wolf, Bär, Luchs in der Region Burgenland. Als zentrale Koordinations- und Fachstelle bündelt das Zentrum Expertise von Bund, neun Bundesländern, wissenschaftlichen Einrichtungen und unterschiedlichen Interessensgruppen. Ziel ist die fachlich fundierte Begleitung des Managements großer Beutegreifer (Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal) in Österreich. In diesem Rahmen werden Empfehlungen zu Herdenschutzmaßnahmen, Entschädigungsverfahren und Monitoringsystemen ausgearbeitet sowie Projekte initiiert, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und der Dialog zwischen allen Beteiligten gefördert. Die Maßnahme trägt langfristig zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz bei, indem sie nachhaltige Lösungsstrategien für den Umgang mit großen Beutegreifern entwickelt und deren praktische Umsetzung unterstützt.
Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen, konkret der Bund (vertreten durch das zuständige Bundesministerium) und die neun Bundesländer als ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht. Voraussetzung für die Zuwendung ist die ordentliche Mitgliedschaft gemäß den Vereinsstatuten und die aktive Mitwirkung im Management großer Beutegreifer entsprechend dem Vereinszweck. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 100 % der anfallenden Mitgliedsbeiträge und steht seit dem 01.01.2020 unbefristet zur Verfügung. Durch die kontinuierliche Förderung werden Synergieeffekte zwischen Verwaltung, Forschung und Praxis gestärkt und die österreichweite Koordination in Umwelt- und Naturschutzfragen nachhaltig gesichert.
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