Offene Jugendarbeit in den Gemeinden
Personalkostenförderung für offene Jugendarbeit in burgenländischen Gemeinden (Jugendzentren, Jugendtreffs, mobile Jugendarbeit). Laufende Antragstellung seit 01.01.2021.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen burgenländischer Gemeinden zur Erziehung, Bildung und Begleitung von Jugendlichen durch offene Jugendarbeit in betreuten Jugendfreizeiteinrichtungen oder in mobilen Angeboten, die an traditionellen institutionellen Bildungs- und Betreuungsorten nicht erfüllt werden können.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verbandliche Jugendarbeit
- Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- Jugendcoaching
- Schulische Angebote (Tagesbetreuung, Hort etc.)
- Lern- und Nachhilfeangebote
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikation der Betreuungsperson(en)
- Nachweis über das Beschäftigungsausmaß der Betreuungsperson(en)
- Vorlage des Erhebungsbogens \"Offene Jugendarbeit in Gemeinden\"
- Vorlage eines Jahreskonzepts und Jahresberichts
- Mindestdauer 12 Monate
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Förderantrag
- Zeugnisse und zusätzliche Unterlagen zur Bestätigung der fachlichen Qualifikation der Betreuungsperson(en)
- Nachweis über das Beschäftigungsausmaß der Betreuungsperson(en)
- Vorlage des Erhebungsbogens \"Offene Jugendarbeit in Gemeinden\"
- Vorlage eines Jahreskonzepts über geplante Maßnahmen im Folgejahr
- Steuerkraftdaten des Rechnungsabschlusses der Gemeinde aus dem zweitvorangegangenen Jahr (falls Steuereinnahmen-Kopfquote < € 950)
Beschreibung
Die Förderung „Offene Jugendarbeit in den Gemeinden“ des Landes Burgenland ermöglicht öffentlichen Einrichtungen eine umfassende Unterstützung bei der Erziehung, Bildung und Begleitung Jugendlicher abseits klassischer Betreuungsstrukturen. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten in stationären Jugendzentren, Treffpunkten und mobilen Angeboten, die Entwicklungsaufgaben junger Menschen im Alter von 12 bis 30 Jahren adressieren. Die Zuschussrate beträgt 100 %, gestaffelt nach Betreuungsstunden: von 5 Wochenstunden (Stufe 1: € 4.000) über 10 Stunden (Stufe 2: € 8.000) und 15 Stunden (Stufe 3: € 12.000) bis zu 20 Stunden (Stufe 4: € 16.000) pro Woche. Ein Sonderbonus von 20 % winkt Gemeinden mit niedriger Steuerkraft-Kopfquote. Die Förderung kann fortlaufend seit 01.01.2021 für jeweils zwölf Monate beantragt werden.
Für die Antragstellung sind vielfältige Nachweise erforderlich: fachliche Qualifikation und Beschäftigungsausmaß der Betreuungspersonen, ein ausgefüllter Erhebungsbogen „Offene Jugendarbeit in Gemeinden“, ein detailliertes Jahreskonzept sowie ein Jahresbericht. Das Mindestangebot umfasst fünf Betreuungsstunden an mindestens einem Wochentag. Kommunale Träger müssen das Landesjugendreferat-Logo bei allen Veranstaltungen und Publikationen einsetzen. Nicht förderfähig bleiben verbandliche Jugendarbeit, schulische Tagesbetreuung und Beratungsstellen. Ein Online-Förderantrag ist einzureichen, ergänzt um Zeugnisse, Konzeptunterlagen und – bei geringer Steuerkraft-Kopfquote – Steuerkraftdaten aus dem Rechnungsabschluss. Weitere Details und Antragsunterlagen sind auf den offiziellen Webseiten des Landesjugendreferats Burgenland zu finden.