Optionsförderung für Freie Tanzschaffende
Dreijährige Förderreihe für professionelle freie Tanzschaffende in München mit Produktionszuschüssen bis zu 100.000 € jährlich. Nächste Ausschreibung im Frühjahr 2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Nachhaltige Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit freier Tanzschaffender in München über einen Zeitraum von drei Jahren durch Produktions- und infrastructurelle Zuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionsunabhängige Ausgaben
- Produktionsabhängige Ausgaben (Neuproduktionen, Wiederaufnahmen, Gastspiele)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mietfreie Räume
- Fiktive Mieten
- Abschreibungen
- Ausgaben der allgemeinen Lebensführung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis mehrjähriger erfolgreicher, individuell ausgeprägter Arbeit mit öffentlicher und überregionaler Resonanz
- Nachweis eines leistungsfähigen organisatorischen Potentials
- Arbeitsschwerpunkt München
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept für den dreijährigen Zeitraum und Projektbeschreibung für das 1. Förderjahr (max. 5 DIN A4-Seiten)
- Kurzbiographien des künstlerischen Teams und Angabe einer Referenzproduktion
- Grob-Kalkulation für den dreijährigen Zeitraum und detaillierte Kalkulation für das 1. Förderjahr mit Honoraraufschlüsselung
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität
- Professionalität und Innovationsgehalt
- Überregionale Resonanz
- Organisatorisches Potential
Beschreibung
Die dreijährige Optionsförderung des Kulturreferats der Landeshauptstadt München richtet sich an professionell tätige freie Tanzschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in München und bietet jährlich Produktions- und infrastructurelle Zuschüsse von bis zu 100.000 €. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung künstlerischer Vorhaben über einen Zeitraum von 36 Monaten. Gefördert werden sowohl produktionsabhängige Ausgaben für Neuproduktionen, Wiederaufnahmen und Gastspiele als auch produktionsunabhängige Kosten für den Aufbau beziehungsweise die Sicherung infrastruktureller Strukturen. Anträge können von Privatpersonen gestellt werden, die eine mehrjährige, individuell ausgeprägte künstlerische Tätigkeit mit nachweisbarer öffentlicher und überregionaler Resonanz vorweisen und über ein leistungsfähiges organisatorisches Potenzial verfügen. Die nächste Ausschreibung wird im Frühjahr 2027 veröffentlicht.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Zuwendung ist die Vorlage eines überzeugenden Konzepts für den gesamten Förderzeitraum sowie einer detaillierten Projektbeschreibung für das erste Jahr (maximal fünf DIN-A4-Seiten). Zusätzlich sind Kurzbiographien des künstlerischen Teams mit Angabe mindestens einer Referenzproduktion sowie eine Grob-Kalkulation für drei Jahre und eine detaillierte Kostenaufstellung für das erste Förderjahr mit Honoraraufschlüsselung einzureichen. Nicht förderfähig sind unter anderem mietfreie Räume, fiktive Mieten, Abschreibungen und Ausgaben der allgemeinen Lebensführung. Bewertet werden künstlerische Qualität, Professionalität und Innovationsgehalt, überregionale Resonanz sowie das organisatorische Potential. Mit der Optionsförderung erhalten ausgewählte Tanzschaffende eine verlässliche Planungssicherheit, um ihre künstlerische Arbeit langfristig und in hoher Qualität fortzuführen.
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