Zuschuss

Ordinationsförderung für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner

Das Land Burgenland fördert die Gründung bzw. Übernahme von Landarztordinationen durch Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit § 2-Kassenvertrag. Antragstellung ab 01.01.2025 bis auf Weiteres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: Bis zu 60.000 €

Förderziel

Ziel des Förderprogrammes ist die finanzielle Unterstützung der Gründung bzw. Übernahme von Ordinationen durch Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin mit § 2-Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland.

Förderfähige Ausgaben

  • Umbauten
  • Möblierung
  • Technische/medizintechnische Ausstattung
  • Kosten der Errichtung notwendiger Verträge

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin
  • Aufrechter § 2-Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland
  • Bereitschaft zur Ausübung der allgemeinmedizinischen Tätigkeit im Burgenland für mindestens fünf Jahre
  • Kassenvertragsabschluss ab dem 01.05.2018

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
  2. Kopie des abgeschlossenen § 2-Kassenvertrages für eine Planstelle im Burgenland
  3. Kopie des Werkvertrages als Gemeindeärztin/Gemeindearzt bzw. als zusätzliches Totenbeschauorgan
  4. Kopie des Ausbildungszeugnisses zur Behandlung von Substitutionspatientinnen/Substitutionspatienten einschließlich Verpflichtungserklärung
  5. Zustimmungserklärung zur ärztlichen Betreuung umliegender Altenwohn- und Pflegeheime
  6. Nachweis über die zugesicherte Sach- oder Geldleistung der Sitzgemeinde bzw. der Gemeinde der Zweitordination

Beschreibung

Angesichts des bevorstehenden Ruhestands von rund 60 % der Hausärzt:innen im Burgenland fördert das Land die Neugründung oder Übernahme von Ordinationen durch Allgemeinmediziner:innen mit einem § 2-Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland. Die Förderung läuft ab 01.01.2025 bis auf Weiteres und richtet sich an Ärzt:innen, die ihre allgemeinmedizinische Tätigkeit für mindestens fünf Jahre im Burgenland aufrechterhalten. Damit sollen ländliche Regionen weiterhin flächendeckend versorgt werden und die Ansiedelung von Fachkräften im Bereich Gesundheit, Arbeit & Soziales gestärkt werden. Der Zuschuss unterstützt Privatpersonen bei voller Umsetzung ihrer ambulanten Versorgung und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Präsenz im Bundesland.

Voraussetzung für eine Förderzusage ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin, ein aufrechter § 2-Kassenvertrag ab 01.05.2018 sowie die verbindliche Bereitschaft zur fünfjährigen Betreuung von Patient:innen im Burgenland. Förderfähige Ausgaben umfassen Umbauten, Möblierung, technische und medizintechnische Ausstattung sowie die Kosten zur Errichtung notwendiger Verträge. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 60.000 €, wobei ein gleichhoher Beitrag durch die Sitzgemeinde geleistet werden muss. Zum Antrag sind Nachweise über die Ausbildung, den Kassenvertrag, gegebenenfalls Werkverträge als Gemeindeärzt:in oder Totenbeschauorgan, Ausbildungszeugnisse für die Substitutionsbehandlung sowie Bestätigungen zur Betreuung von Altenwohn- und Pflegeheimen und zur kommunalen Sach- oder Geldleistung beizufügen.

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