Zuschuss

Organisationsentwicklung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

Förderung von Organisationsentwicklungsprozessen für Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Stiftung übernimmt einen Teil der Kosten für externe Beratung – bis zu 10.000 €. Antragstellung jederzeit möglich (mindestens 2 Monate vor Projektbeginn).

Beratung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 10.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in NRW bei der professionellen Weiterentwicklung ihrer inneren Strukturen, Strategien, Kommunikations- und Entscheidungsprozesse durch externe Beratung und Erstellung eines organisationsinternen Handlungsplans.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Beratungskosten (Sachkosten)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Tätigkeit als Umwelt- oder Entwicklungsorganisation
  • Gemeinnützigkeit
  • Einholung von 3 schriftlichen Angeboten bei Leistungen ab 5.000 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung (2–3 Seiten)
  2. Vergabevermerk mit mind. 3 Angeboten bei Leistungen ≥ 5.000 €
  3. Angebot des Beratungsunternehmens
  4. Protokoll des Erstgesprächs
  5. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Qualität der Beratung
  • Einbindung von Haupt- und Ehrenamt
  • Passgenauigkeit des Angebots

Beschreibung

Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Umwelt- und Entwicklungsorganisationen mit maßgeschneiderten Beratungsförderungen. Ziel ist die gezielte Weiterentwicklung interner Strukturen, Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse sowie die Erarbeitung eines tragfähigen Handlungsplans. Gefördert werden ausschließlich externe Beratungskosten bis zu einer Fördersumme von bis zu 10.000 €. Antragsberechtigte sind eingetragene Vereine und Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die sich als Umwelt- oder Entwicklungsorganisation verstehen und gemeinnützige Ziele verfolgen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem die Einholung von mindestens drei schriftlichen Angeboten ab einem Nettowert der Beratungsleistung von 5.000 € sowie die aktive Einbindung von haupt- und ehrenamtlich Aktiven in den Entwicklungsprozess. Die Qualität der Beratung und die Passgenauigkeit des Angebots bilden zentrale Bewertungskriterien.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, sollte jedoch mindestens zwei Monate vor Projektbeginn erfolgen. Neben einer Projektbeschreibung (zwei bis drei Seiten) sind ein Vergabevermerk mit den Angeboten, das konkrete Beratungsangebot, das Protokoll des Erstgesprächs sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Die Förderung erstreckt sich auf sämtliche Sachkosten der externen Beratung und unterstützt bei der Analyse von Stärken und Schwächen, der Klärung von Organisationszwecken sowie der Verbesserung von Kooperations- und Führungsstrukturen. Durch den erstellten Handlungsplan erhalten Organisationen eine fundierte Grundlage, um zielgerichtete Veränderungsprojekte selbstständig fortzuführen und ihre Wirksamkeit nachhaltig zu steigern.

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