Outplacement - Arbeitsstiftung
Sozialpartnerschaftliches Instrument zur Unterstützung eines sozialverträglichen Personalabbaus durch Outplacementstiftungen; Finanzierung und Initiierung durch Unternehmen auf Basis eines Sozialplans, Maßnahmen laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zur beruflichen Neuorientierung und Höherqualifizierung von arbeitslosen Personen mit dem Ziel der Reintegration am Arbeitsmarkt sowie Unterstützung notwendiger Anpassungsprozesse bei Personalabbau in Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Berufsorientierungsmaßnahmen
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Zuwendungen zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Praktische Ausbildungen beim personalabbauenden Unternehmen (außer im Rückkehrkonzept)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Initiative und Finanzierung durch ein oder mehrere Unternehmen sowie Mitwirkung der betrieblichen bzw. überbetrieblichen Sozialpartner
- Vorliegen eines Sozialplans und eines Stiftungskonzeptes
- Teilnehmer:innen müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Sozialplan
- Stiftungskonzept
- Positiver Bescheid des AMS
Beschreibung
Die Outplacement-Arbeitsstiftung stellt ein sozialpartnerschaftliches Instrument dar, das Unternehmen in ganz Österreich bei einem sozialverträglichen Personalabbau unterstützt. Auf Basis eines Sozialplans und in Kooperation mit betrieblichen sowie überbetrieblichen Sozialpartner:innen bietet die Stiftung arbeitslosen Personen umfassende Berufsorientierungs- und Aus- sowie Weiterbildungsmaßnahmen an. Ziel ist die berufliche Neuorientierung und Höherqualifizierung mit dem klaren Fokus auf die nachhaltige Reintegration auf dem Arbeitsmarkt. Die Förderung erfolgt als laufend abrufbarer Zuschuss und orientiert sich an den tatsächlichen Schulungs- und Mehraufwendungen der Teilnehmer:innen. Dabei trägt das Arbeitsmarktservice (AMS) den Fortbezug des Arbeitslosengeldes während der Teilnahme, wodurch ein „Stiftungsarbeitslosengeld“ gesichert ist, und unterstützt bei notwendigen Anpassungsprozessen infolge des Strukturwandels in der Regional- und Strukturpolitik.
Unternehmen, die einen größeren Personalabbau planen, können gemeinsam mit dem AMS und Sozialpartner:innen eine Arbeitsstiftung initiieren und finanzieren. Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Vorliegen eines Sozialplans sowie eines konzeptionellen Stiftungskonzeptes und der positive Bescheid des AMS. Teilnehmende müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und dürfen im Rahmen der Outplacement-Stiftung keine praktischen Ausbildungen beim personalabbauenden Unternehmen absolvieren, es sei denn, das Konzept sieht eine Rückkehr vor. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate. Gefördert werden insbesondere Berufsorientierung, fachliche Aus- und Weiterbildung sowie Zuschüsse zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen. Anträge können jederzeit bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden, wodurch eine zeitnahe und bedarfsorientierte Umsetzung gewährleistet ist.