Persönliche Hilfe an Personen, Niederösterreich
Zuschüsse für therapeutische und sozialpädagogische Dienste sowie Heilbehandlungen für behinderte Menschen in Niederösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von speziellen therapeutischen und sozialpädagogischen Diensten sowie Heilbehandlungen für Menschen mit Behinderung, für die kein anderer Leistungsanspruch besteht.
Förderfähige Ausgaben
- Spezielle therapeutische Dienste
- Sozialpädagogische Dienste (z.B. heilpädagogisches Voltigieren)
- Maßnahmen der Heilbehandlung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zur Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
- Kein Anspruch auf gleichartige Leistungen durch andere gesetzliche, statutarische oder vertragliche Regelungen
- Einreichung des Antrags bei der Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
Beschreibung
Persönliche Hilfe an Personen, Niederösterreich bietet fortlaufend finanzielle Zuschüsse für Menschen mit Behinderung, um individuelle therapeutische und sozialpädagogische Angebote sowie Heilbehandlungen sicherzustellen. Im Zentrum stehen spezielle Therapieleistungen und pädagogische Unterstützungsformen – beispielsweise heilpädagogisches Voltigieren –, die andernfalls nicht durch gesetzliche oder vertragliche Leistungen abgedeckt wären. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen oder wiederkehrenden Zuschusses, der im Rahmen des § 34 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG) gewährt wird. Damit wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert und der Zugang zu fachlich begleiteten Maßnahmen erleichtert, ohne dass ein Anspruch auf gleichartige Leistungen durch andere Institutionen besteht.
Förderberechtigt sind alle in Niederösterreich wohnhaften oder sich dort aufhaltenden Personen mit Behinderung im Sinne des § 24 NÖ-SHG, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellt sind. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis, dass keine anderweitigen Leistungsansprüche bestehen. Anträge können jederzeit schriftlich bei der jeweiligen Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder direkt bei der Landesregierung eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich spezielle therapeutische Dienste, sozialpädagogische Maßnahmen sowie Heilbehandlungen, die der individuellen Förderung dienen. Durch eine unbürokratische Antragstellung und eine bedarfsgerechte Zuschussgewährung leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und stärkt deren Selbstbestimmung und Lebensqualität.
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