Persönliche Hilfe durch Träger, Niederösterreich
Persönliche Hilfe durch Träger in Niederösterreich für Menschen mit geistigen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt spezielle Dienste und Maßnahmen für sinnesbeeinträchtigte, psychisch oder geistig beeinträchtigte Menschen, darunter Gebärdendolmetsch, psychosoziale Dienste, Freizeitangebote und Tagesstrukturierung, Arbeitsassistenz, familienentlastende Kurzzeitbetreuung sowie Fahrtkostenzuschüsse.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
- Einreichung des Antrags bei Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung
- Kein Anspruch auf gleiche oder ähnliche Leistungen aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
Beschreibung
In Niederösterreich ermöglicht diese fortlaufende Zuschussförderung gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden und sonstigen Vereinen, spezialisierte Dienste im Bereich Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales zu realisieren. Gefördert werden unter anderem Gebärdendolmetschleistungen für sinnesbeeinträchtigte Personen, psychosoziale Unterstützungsangebote für psychisch beeinträchtigte Menschen sowie Freizeit- und Tagesstrukturierungsmaßnahmen für Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen. Arbeitsassistenz, Projekte zur Betreuung langfristig arbeitsunfähiger Personen mit besonderem Betreuungsbedarf, familienentlastende Kurzzeitpflege und Fahrtkostenzuschüsse ergänzen das Leistungsspektrum. Durch die direkte Auszahlung an Leistungserbringer:innen wird eine passgenaue Versorgung vor Ort sichergestellt und die gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig gestärkt.
Teilnahmeberechtigt sind Menschen mit Behinderung beziehungsweise psychischer oder geistiger Beeinträchtigung mit Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich, die im Sinne des § 24 NÖ-SHG zur entsprechenden Personengruppe gehören und österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellten Personen angehören. Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn kein gleichwertiger Anspruch aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen vorliegt. Zuständig für den Antrag ist die jeweilige Gemeinde, die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landesregierung; einzig der Antrag ist als Nachweis erforderlich. Seit der erstmaligen Vergabe im November 2013 kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Die unkomplizierte Einreichung und rasche Bearbeitung ermöglichen Träger:innen und Leistungserbringer:innen eine zügige Reaktion auf individuelle Bedarfe. Dank der unbegrenzten Laufzeit bietet die Förderung nachhaltige Planungssicherheit für Träger:innen und Nutzer:innen gleichermaßen.
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