Zuschuss

Personalaufwand heilpädagogische Hortgruppen

Fördert den unbedingt notwendigen Personalaufwand für Kinder und Jugendliche in heilpädagogischen Hortgruppen in Oberösterreich. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Der Kostenersatz dient der Deckung des festgestellten unbedingt notwendigen Personalaufwands abzüglich Einnahmen für heilpädagogische Hortgruppen und damit zur qualifizierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Rechtsträgers in Oberösterreich
  • Betrieb einer heilpädagogischen Hortgruppe gemäß § 33 OÖ KBBG
  • Rechtsträger einschlägiger Organisationen der Behindertenhilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweise über betreute Kinder
  2. Nachweise zum Personalaufwand
  3. ärztliche Stellungnahmen
  4. fachlich-pädagogische Stellungnahmen
  5. Nachweis über Art und Umfang der Betreuung

Beschreibung

Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich, die heilpädagogische Hortgruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung betreiben. Es unterstützt den unbedingt notwendigen Personalaufwand und leistet einen 100%igen Zuschuss zur Deckung der ermittelten Personalkosten abzüglich eigener Einnahmen. Die Mittel stehen fortlaufend zur Verfügung, Anträge können jederzeit bis auf Widerruf eingereicht werden. Als Förderbereiche gelten Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (§ 33 OÖ KBBG).

Das Förderziel besteht darin, eine qualifizierte und bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen. Anspruchsberechtigt sind Rechtsträger:innen einschlägiger Organisationen der Behindertenhilfe mit Sitz in Oberösterreich, die Heilpädagogische Hortgruppen gemäß § 33 OÖ KBBG betreiben. Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung sind der Nachweis über Anzahl und Betreuungsumfang der Kinder, detaillierte Angaben zum Personalaufwand sowie ärztliche und fachlich-pädagogische Stellungnahmen. Die Abwicklung erfolgt über monatliche Kostenkontrollen, Akontozahlungen und Abrechnungen nach tatsächlich erbrachter Leistung. Seit dem Beginn der Antragsfrist im November 2013 bestehen dauerhafte Fördermöglichkeiten zur Sicherung einer nachhaltig hochwertigen Betreuung in heilpädagogischen Hortgruppen.

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