Zuschuss

Personalkostenzuschuss für elementare Bildungseinrichtungen in Kärnten

Zuschuss zu den entstehenden Personalkosten für elementare Bildungseinrichtungen in Kärnten; Erstmalige Antragsstellung bis 30.06. eines Jahres möglich; gültig ab 01.09.2023, unbefristet.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Unterstützung elementarer Bildungseinrichtungen in Kärnten durch Zuschüsse zu den entstehenden Personalkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewilligte elementare Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gemäß Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
  • Erfüllung der Voraussetzungen laut § 36 des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
  • Antragstellung bis 30.06. eines Jahres über das Kinderbetreuung Online Programm

Beschreibung

Der Personalkostenzuschuss für elementare Bildungseinrichtungen in Kärnten ist eine unbefristete Zuschussmaßnahme des Amts der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, mit Inkrafttreten am 1. September 2023. Ziel ist die finanzielle Entlastung von Träger:innen elementarer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch Förderung der laufenden Personalkosten. Die Initiative richtet sich an alle nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bewilligten Einrichtungen, die ihren Betrieb in Kärnten führen. Das Programm zählt zu den Bereichen Bildung, Aus- & Weiterbildung und bietet fortlaufende Fördermöglichkeiten, wobei erstmals eine Antragstellung bis zum 30. Juni eines Jahres über das Kinderbetreuung Online Programm erfolgen muss.

Voraussetzung für die Zuwendung ist die Erfüllung der Bedingungen gemäß § 36 des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten, wobei die Auszahlungen monatlich im Nachhinein vorgenommen werden. Die beantragenden Einrichtungen müssen die Bewilligung nach dem einschlägigen Landesgesetz nachweisen und die Frist für Erstbewerbungen strikt einhalten. Durch diese Förderung wird die Qualität elementarer Bildung gestärkt und langfristig ein attraktives Betreuungsangebot in Kärnten gesichert.

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