Zuschuss

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung

Der Fonds Soziales Wien gewährt in Wien eine monatliche finanzielle Direktleistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung, um Persönliche Assistenz im Alltag zu organisieren und so Selbstbestimmung und individuelle Lebensgestaltung zu fördern.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2014
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Monatliche finanzielle Direktleistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung zur Organisation und Beauftragung Persönlicher Assistenz im Alltag mit dem Ziel, ein maximales Maß an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer
  • Kosten für PA-Dienstleister
  • Steuerberatungskosten
  • Kontoführungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Bankspesen
  • Zinsen
  • Vermittlungsgebühren
  • Mahnspesen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens sechs Monaten und während der Förderperiode
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-Gleichstellung
  • Pflegegeldstufe 3 bis 7
  • Volljährigkeit bis zum 65. Lebensjahr
  • Selbstverwaltungskompetenz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Selbsteinschätzung Assistenzbedarf
  2. Antrag auf Förderung
  3. Einkommensnachweise
  4. Pflegegeldbescheid
  5. Bestätigung PAA-Stunden
  6. amtlicher Lichtbildausweis
  7. Staatsbürgerschaftsnachweis
  8. ärztliche Befunde
  9. Nachweis Vorsorgevollmacht

Bewertungskriterien

  • Individueller Assistenzbedarf
  • Selbstverwaltungskompetenz
  • Pflegegeldstufe
  • Wirtschaftlichkeit der Verwendung

Beschreibung

Der Fonds Soziales Wien fördert mit der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz eine freiwillige, monatliche Direktleistung für Menschen mit schwerer Körperbehinderung in Wien. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und individuelle Lebensgestaltung im privaten Haushalt zu stärken. Gefördert werden alle Aufwendungen für Assistenzstunden, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben, Kosten für anerkannte PA-Dienstleister:innen, Steuerberatung sowie Kontoführungskosten zu 100 %. Innerhalb eines zwölfmonatigen Durchrechnungszeitraums können die bewilligten Mittel flexibel verwendet werden, um Alltagshandgriffe, Körperpflege, Mobilität, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern. Eine Halbjahres- oder monatliche Abrechnung sorgt für Transparenz; allfällige Guthaben oder Rückforderungen ergeben sich durch Gegenüberstellung der Vorauszahlungen und tatsächlichen Ausgaben. Eine Urlaubslösung und angepasstes Angehörigenkontingent erlauben auch kurzfristige Veränderungen im Assistenzbedarf.

Antragsberechtigt sind privat lebende Menschen mit Pflegegeldstufe 3 bis 7, österreichischer Staatsbürgerschaft oder EWR-Gleichstellung, Hauptwohnsitz seit sechs Monaten in Wien, selbstverwaltungsfähig und zwischen 18 und 65 Jahren alt. Voraussetzung ist das Fehlen gleichartiger oder ähnlicher geförderter Leistungen und einer wirksamen Vertretungsvollmacht. Der Antrag kann jederzeit beim FSW-Kund:innenservice eingereicht werden. Benötigt werden eine Selbsteinschätzung des Assistenzbedarfs, Einkommensnachweise, Pflegegeldbescheid, PAA-Stundennachweis, Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie ärztliche Befunde und Nachweis einer Vorsorgevollmacht. Interessierte erhalten umfassende Beratung bei Peer-Expert:innen sowie im FSW-Beratungszentrum Behindertenhilfe – jetzt informieren und neue Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben erschließen.

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