Pflichtjahr-Beitragsersätze
Das Land Steiermark gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen einen Pflichtjahr-Beitragsersatz für die kostenlose halbtägige Betreuung von Kindern im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr. Antragstellung über KIN-WEB bis 1. Oktober bzw. zwei Wochen nach Inbetriebnahme möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gewährung eines Pflichtjahr-Beitragsersatzes an ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen für die kostenlose halbtägige Betreuung von Kindern im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwand
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr
- Angebot einer halbtägigen Betreuung mit mindestens 30 Wochenstunden
- Keine Erhebung von Elternbeiträgen für das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr
- Antragstellung über KIN-WEB bis längstens 1. Oktober bzw. zwei Wochen nach Inbetriebnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über KIN-WEB
Beschreibung
In der Steiermark fördert das Land Betreiber:innen von Kinderbetreuungseinrichtungen im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr mit einem vollumfänglichen Pflichtjahr-Beitragsersatz. Ziel ist die kostenlose halbtägige Betreuung von Kindern für mindestens 30 Wochenstunden, ohne Elternbeiträge zu erheben. Als Zuschuss deckt die Maßnahme mit einer Förderquote von 100 % den Personalaufwand vollständig ab. Die Fördermöglichkeit besteht fortlaufend und reagiert flexibel auf Neugründungen: Für den Beginn mit dem Kinderbetreuungsjahr reicht eine Antragstellung über das elektronische System KIN-WEB bis längstens 1. Oktober, bei späterer Inbetriebnahme bis zwei Wochen nach Aufnahmedatum.
Die Maßnahme richtet sich an öffentliche Institutionen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen, welche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im sozialen und arbeitsmarktbezogenen Kontext betreiben. Voraussetzung ist der Betrieb im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr, ein halbtägiges Betreuungsangebot von mindestens 30 Wochenstunden und der Verzicht auf Elternbeiträge. Gebundene Fördergegenstände umfassen ausschließlich Personalaufwendungen, wobei der formlose Antrag über KIN-WEB als einziges erforderliches Dokument dient. Die Bewilligung erfolgt unbefristet, basierend auf der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG und dem Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019. Betreiber:innen erhalten durch diese Förderung Planungssicherheit und können das verpflichtende Betreuungsjahr für Familien kostenfrei ermöglichen.