Pillar II: Piloting innovative approaches to support academic startups and spinoffs
EU-weite Förderung zur Pilotierung neuartiger Unterstützungsansätze für akademische Start-ups und Spin-offs: Konsortien aus mindestens drei Partnern entwickeln in bis zu zwei Jahren Pilotaktionen zur Markteinführung innovativer Lösungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der europäischen Innovationsökosysteme durch Unterstützung akademischer Spin-offs und Start-ups bei der Einbindung von Endnutzern, Industrie und Gesellschaft. Entwicklung und Erprobung neuer Methoden, Dienstleistungen und Best Practices zur Markteinführung und Skalierung wissenschaftlicher Ergebnisse.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Subunternehmerleistungen (Fremdleistungen)
- Veranstaltungen (Workshops, Konsortialtreffen)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Rechtsträgern in drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
- Registrierung und Validierung im EU Funding & Tenders Portal (PIC)
- Rechtsform als juristische Person und Nachweis finanzieller sowie operativer Leistungsfähigkeit
- Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen und Teilnahme am offenen Marktkonsultationsverfahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (Part B)
- Finanzierungsplan (detailliertes Budget)
- Konsortialvertrag
- Nachweis der juristischen Person (PIC-Validierung)
- Marktanalyse und Open-Market-Consultation-Bericht
- Ausschreibungsunterlagen (Tender-Dokumente)
Bewertungskriterien
- Exzellenz der Methodik und Innovationshöhe
- Erwartete Wirkung und Verwertungs- und Disseminationsstrategie
- Qualität und Effizienz der Projektumsetzung
Beschreibung
Die Ausschreibung zielt darauf ab, neuartige Unterstützungsansätze für akademische Start-ups und Spin-offs im gesamten EU-Raum zu pilotieren. Konsortien aus mindestens drei Partner:innen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern entwickeln innerhalb von maximal 24 Monaten Pilotaktionen zur Markteinführung innovativer Lösungen. Dabei kommen Mittel in Höhe von bis zu 2.000.000 € pro Projekt zu 100 % als Zuschuss zum Einsatz. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sachkosten, Reisekosten, Subunternehmerleistungen sowie Veranstaltungen wie Workshops und Konsortialtreffen. Öffentliche und Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, allen voran Wissenschafts- und Technologieparks, Living Labs und Hubs, erhalten die Gelegenheit, ihre Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu überführen. Voraussetzung ist eine Registrierung mit PIC im EU Funding & Tenders Portal sowie der Nachweis finanzieller und operativer Leistungsfähigkeit.
Im Zentrum der Begutachtung stehen die Exzellenz der Methodik und Innovationshöhe, die Erwartete Wirkung mit Verwertungs- und Disseminationsstrategie sowie die Qualität und Effizienz der Projektumsetzung. Zur Antragstellung sind unter anderem die Projektbeschreibung (Part B), ein detaillierter Finanzierungsplan, der Konsortialvertrag, der Nachweis der PIC-Validierung, eine Marktanalyse inklusive Open-Market-Consultation-Bericht sowie die Tender-Dokumente einzureichen. Die Einreichungsphase beginnt am 10.12.2025 und endet am 12.03.2026 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Der Projektstart ist ab dem 01.06.2026 möglich. Diese Förderung stärkt das europäische Innovationsökosystem, indem akademische Ausgründungen frühzeitig mit Industrie, Endnutzenden und Gesellschaft vernetzt werden.
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