Pop-Programmförderung
Die Landeshauptstadt München fördert nicht-kommerzielle Konzertreihen und Musikfestivals aller Genres der Popmusik. Bewerbungen sind bis 6. Mai 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung nicht-kommerzieller Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder vergleichbaren Off-Locations sowie Musikfestivals aller Genres der Popmusik im Jahr 2027. Ziel ist die Unterstützung von Programmen abseits des Mainstreams mit maßgeblicher Einbeziehung Münchner Künstler*innen, Förderung von Geschlechtergerechtigkeit (FLINTA*-Anteil von ca. 50 %) und Barrierefreiheit sowie Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeitsaspekte.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Honorare
- Technik und Ausstattung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Förderzusage
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schwerpunkt der Veranstaltungsorganisation in München
- Nicht-kommerzielle Konzepte ohne Gewinnerzielungsabsicht
- Münchner Musikschaffende müssen im Programm maßgeblich beteiligt sein
- Maximale Raumkapazität 800 Personen (Indoor); max. 1.500 Besucher*innen pro Open-Air-Tag
- Keine institutionell geförderten Einrichtungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
- Detaillierte Programmvorhabensbeschreibung
- Projekt-Kalkulation mit Einnahmen und Ausgaben
- (Kurz-)biographie der Veranstalter*innen bzw. Institution
- Begründung bei abweichendem FLINTA*-Anteil
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Maßnahmen zur Bewerbung des Programms
- Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit
Bewertungskriterien
- Programmkonzept und Innovationsgehalt
- Einbindung Münchner Künstler*innen
- Gendergerechtigkeit im Programm
- Barrierefreiheit und Inklusion
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Budgetangemessenheit
Beschreibung
Die Pop-Programmförderung der Landeshauptstadt München unterstützt im Jahr 2027 nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations und vergleichbaren Off-Locations sowie Popmusik-Festivals aller Genres in Bayern. Träger:innen können Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine sein, deren Arbeitsschwerpunkt in München verankert ist. Förderbeträge von 10.000 €, 15.000 € oder 20.000 € sollen Programme abseits des Mainstreams stärken, dabei Münchner Künstler:innen maßgeblich in den musikalischen Eindruck einbeziehen und einen ausgewogenen FLINTA*-Anteil von rund 50 % gewährleisten. Zudem werden Barrierefreiheit und ökologische Nachhaltigkeit als förderentscheidende Faktoren bewertet. Die maximale Besucherkapazität beträgt 800 Personen für Indoor-Veranstaltungen und 1.500 Personen pro Open-Air-Tag. Eine institutionelle Förderung schließt eine Antragstellung aus. Antragsteller:innen müssen nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht einreichen.
Bewerbungen sind bis zum 6. Mai 2026, 23.59 Uhr einzureichen; die Realisierung darf frühestens ab 1. Januar 2027 beginnen. Beantragt werden müssen ein vollständig ausgefülltes Formular, eine detaillierte Programmvorhabensbeschreibung, eine Projekt-Kalkulation mit Einnahmen und Ausgaben, (Kurz-)Biographien der Veranstalter:innen, Begründungen bei abweichendem FLINTA*-Anteil, Konzepte zur Barrierefreiheit, Marketingmaßnahmen und ökologischen Nachhaltigkeit. Nach Prüfung durch eine Fachjury werden die Mittel je nach Innovationsgrad des Konzepts, Einbindung lokaler Künstler:innen sowie Budgetangemessenheit vergeben. Interessierte Veranstalter:innen aus dem Popmusikbereich, von Kulturvereinen über Kollektive bis hin zu professionellen DJs, erhalten so eine attraktive Gelegenheit, die Münchner Szene nachhaltig zu bereichern.
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