Zuschuss

Pop-Programmförderung

Die Landeshauptstadt München fördert nicht-kommerzielle Konzertreihen und Musikfestivals aller Genres der Popmusik. Bewerbungen sind bis 6. Mai 2026 möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.05.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 10.000 € – 20.000 €
Projektstart ab: 01.01.2027
Projektdauer: 12

Förderziel

Förderung nicht-kommerzieller Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder vergleichbaren Off-Locations sowie Musikfestivals aller Genres der Popmusik im Jahr 2027. Ziel ist die Unterstützung von Programmen abseits des Mainstreams mit maßgeblicher Einbeziehung Münchner Künstler*innen, Förderung von Geschlechtergerechtigkeit (FLINTA*-Anteil von ca. 50 %) und Barrierefreiheit sowie Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeitsaspekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Honorare
  • Technik und Ausstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten vor Förderzusage

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schwerpunkt der Veranstaltungsorganisation in München
  • Nicht-kommerzielle Konzepte ohne Gewinnerzielungsabsicht
  • Münchner Musikschaffende müssen im Programm maßgeblich beteiligt sein
  • Maximale Raumkapazität 800 Personen (Indoor); max. 1.500 Besucher*innen pro Open-Air-Tag
  • Keine institutionell geförderten Einrichtungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  2. Detaillierte Programmvorhabensbeschreibung
  3. Projekt-Kalkulation mit Einnahmen und Ausgaben
  4. (Kurz-)biographie der Veranstalter*innen bzw. Institution
  5. Begründung bei abweichendem FLINTA*-Anteil
  6. Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  7. Maßnahmen zur Bewerbung des Programms
  8. Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit

Bewertungskriterien

  • Programmkonzept und Innovationsgehalt
  • Einbindung Münchner Künstler*innen
  • Gendergerechtigkeit im Programm
  • Barrierefreiheit und Inklusion
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Budgetangemessenheit

Beschreibung

Die Pop-Programmförderung der Landeshauptstadt München unterstützt im Jahr 2027 nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations und vergleichbaren Off-Locations sowie Popmusik-Festivals aller Genres in Bayern. Träger:innen können Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine sein, deren Arbeitsschwerpunkt in München verankert ist. Förderbeträge von 10.000 €, 15.000 € oder 20.000 € sollen Programme abseits des Mainstreams stärken, dabei Münchner Künstler:innen maßgeblich in den musikalischen Eindruck einbeziehen und einen ausgewogenen FLINTA*-Anteil von rund 50 % gewährleisten. Zudem werden Barrierefreiheit und ökologische Nachhaltigkeit als förderentscheidende Faktoren bewertet. Die maximale Besucherkapazität beträgt 800 Personen für Indoor-Veranstaltungen und 1.500 Personen pro Open-Air-Tag. Eine institutionelle Förderung schließt eine Antragstellung aus. Antragsteller:innen müssen nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht einreichen.

Bewerbungen sind bis zum 6. Mai 2026, 23.59 Uhr einzureichen; die Realisierung darf frühestens ab 1. Januar 2027 beginnen. Beantragt werden müssen ein vollständig ausgefülltes Formular, eine detaillierte Programmvorhabensbeschreibung, eine Projekt-Kalkulation mit Einnahmen und Ausgaben, (Kurz-)Biographien der Veranstalter:innen, Begründungen bei abweichendem FLINTA*-Anteil, Konzepte zur Barrierefreiheit, Marketingmaßnahmen und ökologischen Nachhaltigkeit. Nach Prüfung durch eine Fachjury werden die Mittel je nach Innovationsgrad des Konzepts, Einbindung lokaler Künstler:innen sowie Budgetangemessenheit vergeben. Interessierte Veranstalter:innen aus dem Popmusikbereich, von Kulturvereinen über Kollektive bis hin zu professionellen DJs, erhalten so eine attraktive Gelegenheit, die Münchner Szene nachhaltig zu bereichern.

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