Zuschuss

Presseförderung

Österreichweite Direktf�örderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt von Tages- und Wochenzeitungen gem�� Presseförderungsgesetz 2004. Laufend ohne feste Frist.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung und Sicherung der regionalen Vielfalt sowie Qualitätsförderung von Tages- und Wochenzeitungen in Österreich gemäß Presseförderungsgesetz 2004.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Periodische Druckschrift über Fachpresse hinaus mit eigenständig gestalteten Beiträgen
  • Tageszeitungen mind. 240 Erscheinungen/Jahr, Wochenzeitungen mind. 41 Erscheinungen/Jahr
  • Verkaufte Auflage mindestens 10.000 bundesweit (Tageszeitungen) bzw. 6.000 pro Bundesland oder 5.000 bei Wochenzeitungen
  • Mindestbeschäftigung hauptberuflicher Journalist:innen (6 bei Tageszeitungen, 2 bei Wochenzeitungen)
  • Regelmäßige Erscheinung seit mindestens einem halben Jahr vor Antragstellung
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Beschreibung

Die österreichweit verfügbare Presseförderung unterstützt als direkte Zuschussmaßnahme gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 die Erhaltung der regionalen Vielfalt und Qualitätssteigerung von Tages- und Wochenzeitungen. Laufend ohne fixe Antragsfrist können förderberechtigte Unternehmen Zuschüsse beantragen, die bestimmte Mindestanforderungen an Erscheinungsfrequenz, Auflage und redaktionelle Ausstattung erfüllen. Tageszeitungen müssen mindestens 240 Ausgaben pro Jahr vorweisen, eine verkaufte Auflage von 10.000 Exemplaren bundesweit (bzw. 6.000 in einem Bundesland) erreichen und mindestens sechs hauptberuflich tätige Journalist:innen beschäftigen. Wochenzeitungen sind mit 41 Ausgaben jährlich, einer Mindestauflage von 5.000 Exemplaren je Bundesland und mindestens zwei hauptberuflichen Journalist:innen anspruchsberechtigt. Eine regelmäßige Erscheinung über mindestens sechs Monate vor Antragstellung sowie eine nicht ausschließliche lokale Ausrichtung sind weitere Voraussetzungen. Die Mittel dienen gezielt der Stärkung der Meinungsvielfalt und sichern die bedeutende Rolle regionaler Presse in Österreich.

Unter dem Dach des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport fördert die Maßnahme sowohl etablierte Verleger:innen als auch innovative Projekte, die über die Fachpresse hinaus zur politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Information beitragen. Durch die langfristige Finanzierung sollen journalistische Kompetenzen gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und eine unabhängige Berichterstattung gewährleistet werden. Interessierte Verleger:innen profitieren von einer transparenten, kontinuierlichen Antragstellung und der klaren rechtlichen Basis im Presseförderungsgesetz 2004. Die Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Medienlandschaft, indem sie die Transparenz und Vielfalt der regionalen Presse nachhaltig sichert.

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