Private weiterführende und berufliche Schulen; Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
Förderung von privat getragenen weiterführenden und beruflichen Schulen in Bayern für notwendige, schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen zur Sicherung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung gemäß Art. 43 BaySchFG dient der Unterstützung von Trägern privater Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), beruflicher Schulen sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges und privaten Schülerheimen gemeinnütziger Träger bei notwendigen, schulaufsichtlich genehmigten Baumaßnahmen. Ziel ist es, die Qualität des Bildungsangebotes zu sichern und auszubauen sowie die Bildungsinfrastruktur nachhaltig zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Notwendige Baukosten
- Planungskosten
- Schulsportstättenbau
- Bau und Ausstattung privater Schülerheime
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Staatliche Anerkennung oder Genehmigung der Schule nach Art. 43 bzw. 45 BaySchFG
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung des Finanzamtes
- Noch nicht erfolgter Baubeginn
- Schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms
- Schulaufsichtliche Genehmigung der konkreten Planung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular nach Art. 43 BaySchFG
- Nachweis der staatlichen Anerkennung oder Genehmigung
- Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
- Genehmigung der Baumaßnahme durch die Schulaufsicht
- Nachweis dinglicher Sicherung der Rückforderungsansprüche
Beschreibung
Das Förderprogramm des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unterstützt gemeinnützige Träger privater weiterführender und beruflicher Schulen in Bayern bei notwendigen, schulaufsichtlich genehmigten Baumaßnahmen. Gefördert werden Realschulen, Gymnasien, Freie Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), berufliche Schulen sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges und private Schülerheime. Ziel ist es, die Qualität des Bildungsangebots zu sichern und die Bildungsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die einen Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen und deren Einrichtungen im öffentlichen Interesse errichtet und betrieben werden.
Die Förderung erfolgt als staatlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die sich an den kommunalen Baukostenzuschussrichtlinien orientieren. Förderfähig sind notwendige Baukosten, Planungskosten, der Neubau oder die Sanierung von Schulsportstätten sowie die Einrichtung privater Schülerheime. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind unter anderem die staatliche Anerkennung bzw. Genehmigung der Schule, die schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms und der konkreten Planung sowie eine dingliche Sicherung etwaiger Rückforderungsansprüche für die Dauer der 25-jährigen Zweckbindung. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; Grundlage ist das Antragsformular gemäß Art. 43 BaySchFG. Mit der Förderung trägt das Programm entscheidend dazu bei, die bauliche Infrastruktur privater Bildungseinrichtungen zu modernisieren und weiter auszubauen.
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