Programm Frauen, Beruf & Studium
Unterstützung für berufsbegleitendes FH-Studium in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik für berufstätige Frauen in Wien mit Beratung, Qualifizierungszuschüssen und Stipendium.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhöhung des Frauenanteils in berufsbegleitenden Fachhochschulstudiengängen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik durch Prozessberatung, finanzielle Förderung von Vorqualifizierungskursen, studienbezogene Veranstaltungen und Vergabe von Stipendien.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für berufsbegleitende Vorqualifizierungskurse
- Nachhilfekurse und Workshops
- Studiengebühren
- Lehrmaterialien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Aufrechtes Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze
- Anstreben eines berufsbegleitenden FH-Studiums in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Technik
- Nachweis, dass noch kein facheinschlägiger Master-/Diplom-/Magisterabschluss vorliegt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldebestätigung
- Sozialversicherungsdatenauszug
- Nachweis der höchsten abgeschlossenen Schulbildung
- Gültiger Ausbildungsvertrag für einen waff-förderbaren Studiengang
- Bestätigung über den ersten Studientag
Beschreibung
Das Programm Frauen, Beruf & Studium richtet sich an berufstätige Frauen mit Hauptwohnsitz in Wien, die berufsbegleitend an einer Fachhochschule in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Technik studieren möchten. Ziel ist es, den Frauenanteil in diesen zukunftsorientierten Studiengängen deutlich zu erhöhen. Teilnehmer:innen profitieren von einer individuellen Prozessberatung durch den Wiener Arbeitnehmer:innenförderungsfonds (waff) und erhalten Zugang zu studienrelevanten Workshops, Vernetzungsveranstaltungen und Vorbereitungskursen. Damit werden sowohl fachliche als auch organisatorische Hürden vor dem Studienbeginn abgebaut und ein nahtloser Einstieg in den Studienalltag ermöglicht.
Förderberechtigt sind Frauen mit einem aufrechten Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze und ohne bereits abgeschlossenen facheinschlägigen Master-, Diplom- oder Magisterabschluss. Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Vorqualifizierungskursen und Nachhilfekursen (90 % der Kosten, bis zu 5.000 €) sowie Stipendien in Höhe von bis zu 12.000 € für Bachelor- und 9.000 € für Masterstudiengänge. Förderanträge für Qualifizierungszuschüsse können bis spätestens vier Wochen nach Kursbeginn eingereicht werden, Stipendienanträge bis zum 15. November des ersten Studiensemesters. Benötigte Unterlagen sind u. a. Meldebestätigung, Sozialversicherungsdatenauszug, Nachweis der höchsten Schulbildung, gültiger Ausbildungsvertrag und Bestätigung des ersten Studientags. Die kontinuierliche Beratung und finanzielle Unterstützung tragen dazu bei, den Studienerfolg zu sichern und die Vereinbarkeit von Beruf und Studium zu stärken.
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