Zuschuss

Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)

Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin zur Erschließung ausländischer Märkte: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (mind. 3.000 €, max. 12.000 € je Maßnahme), Anträge jederzeit möglich, spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn.

Außenwirtschaft Messen & Ausstellungen

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 3.000 € - 12.000 € je Einzelmaßnahme
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 01.01.2026

Förderziel

Ziel ist die Förderung nichtinvestiver Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte. Das Programm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und das Wachstum von KMU in Berlin und unterstützt die Teilnahme an Messen, Ausstellungen und fachlichen Veranstaltungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Miete Messe- bzw. Präsentationsfläche
  • Teilnahmegebühren für Messen/Kongresse/Showrooms
  • Ausstellerausweise/Registrierungen
  • AUMA-/GEMA-Gebühren
  • Standbau (Auf- und Abbau)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bewirtung, Verpflegung, Dekoration
  • Reise und Übernachtung
  • Telefon-, Fax- und Internetverbrauch
  • Personalausgaben für eigenes Personal
  • Externes Standpersonal (Hostessen)
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU-Definition der EU
  • Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
  • Nicht förderfähig: Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen, Beratungsunternehmen
  • Vorhaben mit erwarteten Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekten in Berlin
  • Bereits erzielte Umsätze aus Vermarktung der Produkte/Dienstleistungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterschriftenprobenblatt
  2. Kopie des Personaldokuments
  3. Gewerbeanmeldung/Registerauszug
  4. PEP-Erklärung (Politisch exponierte Person)
  5. De-minimis-Erklärung
  6. KMU-Selbsterklärung
  7. Nachweis Finanzamt über fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung
  8. Erklärung Standveranstalter bei Gemeinschaftsstand

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt der Internationalisierungsmaßnahmen
  • Erwartete wirtschaftliche Effekte (Umsatz, Ertrag, Arbeitsplätze) in Berlin
  • Nachweis bereits erzielter Umsätze
  • Zusammenhang mit FuE-Leistungen und Markteinführung

Beschreibung

Förderzweck und Leistungen
Das landeseigene Programm unterstützt Berliner kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bei der internationalen Markterschließung. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben rund um die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend fachlicher Ausrichtung. Die Zuwendung deckt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab, wobei jede Einzelmaßnahme zwischen 3.000 € und 12.000 € bezuschusst wird. Förderfähige Posten umfassen unter anderem Miet- und Standgebühren, Standbau, Betriebskosten (Strom, Wasser, Internet), Transport, AUMA/GEMA-Gebühren sowie Eintragungen in offizielle Messekataloge. Ziel ist die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Wachstum von KMU in Berlin durch gezielte Unterstützung bei der Einführung innovativer Produkte auf internationalen Plattformen.

Teilnahme­voraussetzungen und Antrags­verfahren
Antragsberechtigt sind KMU des produzierenden Gewerbes, produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe sowie definierter Cluster mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin; ausgenommen sind Handels-, Beratungsunternehmen und Freiberufler:innen. Voraussetzung für den Zuschuss ist der Nachweis bereits erzielter Umsätze im relevanten Tätigkeitsfeld und der enge Zusammenhang der Maßnahme mit FuE-basierten Markteinführungen. Einreichungen erfolgen jederzeit online über das IBB-Kundenportal, spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn und höchstens zwölf Monate im Voraus. Neben dem ausgefüllten Antragsformular gehören Unterschriftenprobenblatt, KMU-Selbsterklärung, De-minimis-Erklärung, Gewerbeanmeldung/Registerauszug, Nachweis zur Vorsteuer­abzugsberechtigung sowie ggf. PEP-Erklärung zum Antrags­paket. Die Prüfung erfolgt nach Innovationsgehalt, erwarteten Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatz­effekten in Berlin sowie dem Nachweis bereits erzielter Umsätze.

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