Projekte und Veranstaltungen zur Geschichte und zum Umgang mit Nationalsozialismus und Holocaust
Förderung von nationalen und internationalen Bildungsprojekten zur Geschichte und zum Umgang mit Nationalsozialismus und Holocaust mit Österreich-Bezug. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden nationale und internationale Bildungsprojekte zur Geschichte und zum Umgang mit Nationalsozialismus und Holocaust mit Österreich-Bezug.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Detaillierte inhaltliche Projektdarstellung zur Erkennung von Synergien
- Österreich-Bezug des Projekts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Beschreibung des Projekts
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung bei Personalkosten
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Beschreibung
Träger:innen dieses Förderangebots sind Kultur- und Bildungsinstitutionen sowie Vereine und Einzelpersonen, die sich national oder international in der historischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus und des Holocaust engagieren und dabei einen deutlichen Österreich-Bezug herstellen. Der Zuschuss unterstützt breitgefächerte Bildungsprojekte in Wien – von Seminarreihen und Ausstellungen über digitale Lernplattformen bis hin zu Workshops und Zeitzeug:innen-Programmen. Gefördert werden Initiativen, die Erinnerungskultur lebendig halten, kritischen Dialog fördern und Synergien mit Partner:innen aus Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft ermöglichen. Durch die Bündelung von Expertise in den Bereichen Bildung, Kultur, Aus- und Weiterbildung sowie Kultur & Medien werden nachhaltige Impulse für schulische und außerschulische Lernorte gesetzt.
Die Einreichungen können jederzeit eingebracht werden, da laufende Förderfristen bestehen und das Budget voluminös ausgelegt ist. Förderberechtigte verfassen eine inhaltlich präzise Projektdarstellung, die vorhandene Synergien aufzeigt und den Österreich-Bezug belegt, und legen einen detaillierten Finanzierungsplan vor. Für Personalkosten ist eine standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung beizulegen, während das vollständig ausgefüllte Antragsformular den formalen Rahmen abschließt. Nach positiver Prüfung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgt die Auszahlung als Zuschuss. Zur Dokumentation werden Ergebnisse, Abrechnungen und Wirkungsberichte gemäß den Allgemeinen Förderbedingungen fristgerecht vorgelegt. Auf diese Weise wird eine hohe Qualität und Nachhaltigkeit in der Erinnerungs- und Bildungsarbeit gewährleistet, unterstützt durch transparente Prozesse und fachübergreifende Vernetzung.