Projektförderung – AWO-Saarland-Stiftung
Projektförderung für Maßnahmen und Projekte zugunsten von Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen im Saarland, vorrangig für Einrichtungen der AWO Saarland.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Unterstützung von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten im Saarland durch Bereitstellung finanzieller Mittel für AWO-Einrichtungen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtungen der AWO Saarland
- Bestätigung der Bedürftigkeit und Ausschluss anderer Hilfen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Einnahmen-/Ausgabenübersicht
- Originalbelege
- Kurzbericht
Bewertungskriterien
- Nachprüfung der Bedürftigkeit
- Ausschluss anderer Unterstützungsansprüche
Beschreibung
Die AWO-Saarland-Stiftung stellt im Saarland fortlaufend Zuschüsse für gemeinnützige Organisationen bereit, die Projekte und Maßnahmen zugunsten von Menschen in prekären sozialen Lebenslagen umsetzen. Vorrangig unterstützt sie Einrichtungen der AWO Saarland, um obdachlosen Menschen, armutsbetroffenen Kindern und Familien sowie Bewohner:innen von Frauenhäusern zeitnah und unbürokratisch wirksame Hilfe zu ermöglichen. Ziel ist es, durch finanzielle Mittel vor allem Teilhabe, gesellschaftliche Integration und grundlegende Bedarfsdeckung zu fördern und dadurch Notlagen abzumildern. Die Projektförderung umfasst die Themenbereiche Soziales, Arbeit & Soziales und ist insbesondere darauf ausgerichtet, vorhandene Versorgungslücken zu schließen und neue Ansätze zur Unterstützung vulnerabler Zielgruppen zu realisieren.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Trägerschaft durch eine Einrichtung der AWO Saarland sowie der Nachweis besonderer Bedürftigkeit und der Ausschluss alternativer Fördermittel. Eine Prüfung der Förderwürdigkeit erfolgt anhand klarer Kriterien: Beglaubigte Bestätigung der Bedürftigkeit und der Ausschluss anderer Unterstützungsansprüche (staatliche Hilfen). Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: Antragsformular, Projektbeschreibung, Einnahmen-/Ausgabenübersicht, Originalbelege und ein Kurzbericht. Die Einreichung kann jederzeit erfolgen, eine ständige Vergabeperspektive gewährleistet, dass dringend benötigte Maßnahmen ohne Festlegung auf Förderrunden realisiert werden. Durch diese flexible Förderstruktur eröffnet die Stiftung lokalen Träger:innen die Möglichkeit, individuell angepasste Projekte umzusetzen und nachhaltig zur Verbesserung sozialer Bedingungen im Saarland beizutragen.
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