Zuschuss

Projektförderung der BeNe Stiftung

Die BeNe Stiftung fördert lokale Einrichtungen sowie Projekte, Initiativen und Veranstaltungen im Landkreis Groß-Gerau mit finanziellen Zuwendungen bis zu 1.000 € je Projekt.

Kultur Sport Umwelt-/Naturschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Fördersumme: bis zu 1.000 €

Förderziel

Förderung lokaler Einrichtungen, Projekte, Initiativen, Veranstaltungen und Vorhaben im Landkreis Groß-Gerau in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend und Sport, traditionelles Brauchtum, Religion, Naturschutz, Landschaftspflege und Tierschutz.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Landkreis Groß-Gerau oder starke regionale Bedeutung
  • Steuerbegünstigte Körperschaft oder institutionelle Basis vorhanden
  • Projekt entspricht einem der Stiftungszwecke (Kunst, Kultur, Jugend und Sport, traditionelles Brauchtum, Religion, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszweck
  • Regionale Bedeutung
  • Institutionelle Basis/Organisationsform

Beschreibung

Die Projektförderung der BeNe Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Institutionen im Landkreis Groß-Gerau, die Vorhaben in den Bereichen Kunst & Kultur, Jugend & Sport, traditionelles Brauchtum, Religion, Naturschutz, Landschaftspflege oder Tierschutz umsetzen möchten. Fördermittel bis zu 1.000 € stehen fortlaufend zur Verfügung und werden in Form eines Zuschusses vergeben. Mit dem Engagement sollen lokale Initiativen, Veranstaltungen und Einrichtungen gestärkt sowie das kulturelle und gesellschaftliche Leben im Gerauer Land nachhaltig bereichert werden. Die Auswahlkriterien orientieren sich an der Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, der regionalen Bedeutung des Projekts und einer bestehenden institutionellen Basis oder klaren Organisationsstruktur.

Teilnahmeberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften oder Vorhaben mit definierter Organisationsform und Sitz im Fördergebiet oder nachgewiesener starker regionaler Bedeutung. Für die Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderantrag im PDF-Format, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie der Gemeinnützigkeitsnachweis erforderlich. Eingaben können jederzeit erfolgen und gelangen in die jeweils nächstfolgende Auswahlrunde, Entscheidungen werden zweimal jährlich getroffen. Nach positiver Prüfung und Zuwendungszusage erfolgt die Auszahlung in der Regel nach Abschluss des Vorhabens. Geförderte Institutionen verpflichten sich, die Stiftung in allen Projektunterlagen und der Öffentlichkeitsarbeit angemessen zu nennen sowie eine kurze Abschlussdokumentation mit Ergebnissen und Bildern einzureichen. Diese Maßnahmen gewährleisten Transparenz und fördern den Wissenstransfer innerhalb der Region.

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