Zuschuss

Projektförderung der Bürgerstiftung Norderney

Die Bürgerstiftung Norderney fördert gemeinnützige Projekte auf und für Norderney. Der Förderantrag steht als PDF auf der Download-Seite bereit. Anträge sind jederzeit möglich.

Bildung Soziales Kultur Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz Gesundheit Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Projekten auf der Insel Norderney in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Heimatpflege, Gesundheit und Sport sowie mildtätige Zwecke.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektrealisierung auf Norderney
  • Gemeinnützigkeit des Projekts gemäß Stiftungssatzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Sachbericht nach Projektabschluss
  5. Verwendungsnachweis nach Projektabschluss

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Norderney unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Projekte auf der Insel und richtet sich an Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger, Unternehmen und Privatpersonen, die sich in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Heimatpflege, Gesundheit und Sport sowie mildtätige Zwecke engagieren. Als politisch unabhängige Stiftung stehen Mittel in Form von pauschalen Zuschüssen bereit, um Ideen in sinnvolle Maßnahmen umzusetzen und das Gemeinwohl auf Norderney zu stärken. Anträge können jederzeit gestellt werden; das entsprechende Formular steht als PDF auf der Download-Seite der Stiftung zum Abruf bereit.

Gefördert werden Projekte, die nachweislich auf Norderney realisiert und nach den Vorgaben der Stiftungssatzung als gemeinnützig anerkannt sind. Voraussetzung für eine Zuwendung ist unter anderem ein detaillierter Finanzierungsplan sowie eine ausführliche Projektbeschreibung. Nach Projektabschluss sind ein Sachbericht sowie ein Verwendungsnachweis einzureichen, um Transparenz und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die Bürgerstiftung Norderney legt großen Wert auf eine enge Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit, weshalb das Stiftungsemblem in allen Kommunikationsmitteln Verwendung finden sollte. Durch diese Förderung erhalten engagierte Akteur:innen die Chance, die Inselgesellschaft aktiv mitzugestalten und langfristige Impulse in vielfältigen Handlungsfeldern zu setzen.

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