Zuschuss

Projektförderung der Bürgerstiftung Windhagen

Die Bürgerstiftung Windhagen unterstützt lokale Projekte und Anschaffungen in der Gemeinde Windhagen (z. B. Defibrillatoren, Jugend- und Vereinsaktivitäten, Ausstattung der Feuerwehr). Anträge können jederzeit über einen PDF-Förderantrag eingereicht werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kinder und Jugendliche Gesundheit Katastrophenschutz Beratung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Förderung und Finanzierung von gemeinnützigen Projekten und Anschaffungen in der Ortsgemeinde Windhagen, um das Gemeinwesen, das Ehrenamt sowie Jugend- und Rettungsangebote zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachanschaffungen
  • Projektkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Ortsgemeinde Windhagen
  • Ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (sofern zutreffend)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid)

Beschreibung

Die Projektförderung der Bürgerstiftung Windhagen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in der Ortsgemeinde Windhagen in Rheinland-Pfalz. In Form eines unbefristeten Zuschusses werden Anschaffungen und Projekte in den Förderbereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt & Demokratie, Kinder- und Jugendförderung, Gesundheit, Katastrophenschutz, Beratung, Arbeit & Soziales sowie Unternehmensfinanzierung unterstützt. Förderfähig sind dabei sowohl Sachanschaffungen als auch projektbezogene Aufwendungen, etwa Defibrillatoren für den öffentlichen Raum, Ausstattungen für die Freiwillige Feuerwehr oder Aktivitäten von Jugend- und Ehrenamtsgruppen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein ausgefüllter und unterschriebener PDF-Förderantrag sowie gegebenenfalls ein Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid).

Die Antragstellung kann ganzjährig ohne festen Stichtag erfolgen. Interessierte Projektträger:innen laden das Formular Förderantrag herunter, füllen es vollständig aus und reichen es postalisch bei der Bürgerstiftung Windhagen ein. Mit dem Förderziel, das Gemeinwesen durch Stärkung ehrenamtlicher, jugend- und rettungsorientierter Angebote zu beleben, bietet diese Initiative unkomplizierte Unterstützung für lokale Vorhaben. Die Entscheidungsfindung im Stiftungsrat erfolgt zeitnah nach Eingang aller Unterlagen, sodass eine rasche Umsetzung gemeinnütziger Projekte gewährleistet ist.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.